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Pressemitteilung / News

Verfüllung des letzten Deponieabschnittes auf der Bodenaushubdeponie Bühl-Balzhofen startet im April


Die Deponie Bühl-Balzhofen wurde mit dem Planfeststellungbeschluss vom 24.04.1985 als Erdaushub- und Bauschuttdeponie genehmigt. Auf dem letzten zu verfüllenden Deponieabschnitt wird nur unbelasteter Erdaushub angenommen. Als unbelastet gilt naturbelassener Boden, wie er z. B. bei Gartenarbeiten, Poolbau oder Neubau eines Hauses auf einem nachweislich schadstofffreien Grundstück entsteht. In einem Aushub, der z. B. aus dem direkten Umfeld von Straßen und asphaltierten Wegen stammt, können geringe Konzentrationen an nicht natürlich vorhandenen Stoffen enthalten sein. Solcher Erdaushub muss ggfs. vorab analysiert werden, um festlegen zu können, ob eine Ablagerung auf der Deponie Bühl-Balzhofen oder auf einer der beiden Deponien der Deponieklasse DK 0 in Durmersheim oder Gernsbach erfolgen kann. Die Freigaben zur Anlieferung von Erdaushub werden weiterhin vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt erteilt.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass am Mittwoch, den 3. April 2024 ab 8:00 Uhr die Waage justiert und geeicht wird. Hierbei ist zu beachten, dass für Anlieferungen an diesem Tag Nettogewichte lediglich geschätzt und folglich die Lieferscheine nur ohne amtlich geeichte Gewichte ausgestellt werden können. Auch kann es zu Verzögerungen im betrieblichen Ablauf kommen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet daher darum, eine Anlieferung falls möglich auf einen anderen Tag zu verlegen.

Weitere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb unter der Telefonnummer 07222 381-5555 oder sind im Internetauftritt unter www.awb-landkreis-rastatt.de abrufbar.

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