Abfallarten und Entsorgungsanlagen im Landkreis Rastatt
Abfallarten / Entsorgungsanlagen | Bezeichnung | Abfallschlüssel | Abfall | Entsorgungsanlagen |
Boden und Steine | 170504 | Bodenaushub Deponieklasse 0 | Bodenaushubdeponien Bühl-Balzhofen, Durmersheim und Gernsbach | |
Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten | 170504 / 170503 | Bodenaushub Deponieklasse I | Entsorgungsanlage Hintere Dollert | |
Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten | 170504 / 170503 | Bodenaushub Deponieklasse II | Entsorgungsanlage Hintere Dollert |
Die Deponieverordnung - DepV regelt die Vorgehensweise bei der Deponierung von mineralischen Abfällen. Die wichtigste Anforderung ist, dass der abzulagernde mineralische Abfall im Vorfeld grundlegend charakterisiert werden muss (§ 8 DepV). Weiterhin sind in diesem Regelwerk Zuordnungswerte beschrieben, die zu deponierende Abfälle einhalten müssen.
Die grundlegende Charakterisierung ist vom Abfallerzeuger oder einem verantwortlich Beauftragten durchzuführen. Sie beinhaltet Angaben zur Abfallherkunft, Abfallbeschreibung und Abfallzusammensetzung und es ist gegebenenfalls eine Deklarationsanalyse zu erstellen. Die grundlegende Charakterisierung ist dem Abfallwirtschaftsbetrieb vor der Anlieferung des Abfalls vorzulegen. Eine Annahme von Abfällen erfolgt erst nach Zustimmung durch den Abfallwirtschaftsbetrieb.
Wenn gefährliche Abfälle im Sinne des § 41 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) entsorgt werden sollen (Abfallschlüssel mit * am Ende), sind Nachweise gemäß der Vorgaben der Nachweisverordnung (NachwV) zu führen.
Weitere Infos: Nachweis