Je nachdem was angeliefert wird, ist Berechnungsgrundlage die Stückzahl, das Volumen (Kleinmengenregelungen) oder das Gewicht. Wird der Abfall nach Gewicht berechnet, wird das Anlieferfahrzeug vor und nach dem Abladen der Abfälle gewogen. Die ermittelte Gewichtsdifferenz (Nettogewicht) ist dann Berechnungsgrundlage für die zu bezahlende Abfallgebühr. Wenn das ermittelte Nettogewicht unterhalb der Mindestlast der Waage von 400 kg liegt, wird die für die Abfallsorte festgelegte Pauschalgebühr berechnet. Die Waage hat eine Genauigkeit von +/- 20 kg und wird regelmäßig amtlich geeicht. Werden unterschiedliche Abfallsorten vermischt angeliefert, wird jeweils die Gebühr für die teuerste Einzelfraktion berechnet.

Die Bezahlung erfolgt in bar. Mittels EC-Karte oder Kreditkarte ist eine Bezahlung leider nicht möglich.
Eine Annahme von Abfällen mit monatlicher Abrechnung mittels Gebührenbescheid erfolgt nur, wenn dem Abfallwirtschaftsbetrieb ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Gebühren erteilt wurde.
Formular SEPA-Lastschriftmandat Selbstanlieferung
Bitte das SEPA-Lastschriftmandat per Post mit Originalunterschrift zusenden. Eine Übermittlung durch Telefax oder E-Mail kann nicht anerkannt werden. Nach Eingang des SEPA-Mandat beim Abfallwirtschaftsbetrieb dauert es 2 bis 3 Tage, bis die Daten an die EDV der Entsorgungsanlage übertragen sind. Erst dann können die Anlieferungen mit dieser Abrechnungsart angenommen werden. Die monatlich angelieferten Abfallmengen werden dann zum Monatsende abgerechnet und durch einen Gebührenbescheid festgesetzt. Der Einzug der Gebühren erfolgt frühestens 14 Tage nach Erhalt des Gebührenbescheides.