Akkus statt Einwegbatterien verwenden
Wer wiederaufladbare Akkus statt Batterien verwendet, kann je nach Nutzungsintensität der batteriebetriebenen Geräte einen erheblichen Beitrag zur Abfallvermeidung leisten.
Bei vielen elektrischen Geräten ist es mittlerweile Standard, dass sie mit Akkusystemen betrieben werden, das Mobiltelefon und das Notebook sind zwei klassische Beispiele dafür. Dennoch werden in vielen Haushalten noch Einweg-Batterien verwendet.
Bei häufig genutzten Geräten wie bei elektrischen Spielzeugen, Taschenlampen oder Bürogeräten wie Funkmaus und -tastatur kann beim Einsatz von Akkus nicht nur Abfall vermieden, sondern durch die lange Nutzungszeit der Akkus auch Geld gespart werden.
Nur in Geräten, in denen ein niedriger Entladestrom fließt, wie beispielsweise in einer Wanduhr, kann die Einwegbatterie die bessere Wahl sein. Ein Akku müsste in diesem Fall so selten geladen werden, dass sich ein Nutzen kaum einstellen würde.
Laut Umweltbundesamt verbrauchen Batterien bei ihrer Herstellung zwischen 40- und 500-mal mehr Energie, als sie bei der Nutzung dann später zur Verfügung stellen. Ähnlich ungünstig sieht es mit den Kosten aus. Elektrische Energie aus Batterien der Baugröße AA ist mindestens 300-mal teurer als Energie aus dem Netz. Das bedeutet: Wer Energiesparen möchte, kann dies, indem er bei Geräten wie beispielsweise dem elektrischem Rasierapparat zu solchen greift, die mit Netzanschluss statt Akku oder Batterie betrieben werden.
Entsorgung von Batterien
Am Ende ihrer Lebensdauer gehören Altbatterien und Altakkus keinesfalls in den Hausmüll – oder gar achtlos in die Umwelt. Nicht mehr benötigte Batterien und Akkus sollten beim Handel abgegeben werden. Wir bieten darüber hinaus die Annahme bei der Problemstoffsammlung sowie der Entsorgungsanlage Hintere Dollert und dem Wertstoffhof Bühl-Vimbuch an. Auch bei den Rathäusern im Landkreis werden Batterien in der Regel angenommen.
Zum weiteren Recycling werden die gesammelten Batterien der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) übergeben.
GRS-Batterien
Autobatterien
Für Autobatterien, sogenannte Starterbatterien, gibt es eigene Regelungen zu deren Entsorgung. Nach dem Batteriegesetz ist der Handel verpflichtet, beim Verkauf einer Autobatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro zu erheben, wenn der Kunde keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt. Nehmen Sie deshalb Ihre Altbatterie zum Kauf einer neuen mit. Ansonsten können Autobatterien beim Schadstoffmobil abgegeben werden. Bei den Entsorgungsanlagen erfolgt keine Annahme von Starterbatterien.