Was darf rein
In der grünen Tonne wird das Altpapier erfasst. Beispiele sind:- Briefpapier
- Hefte
- Illustrierte
- Kartonagen
- Prospekte
- Schulhefte
- Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton
- Zeitungen
Gebühren
Die Nutzung des Altpapierbehälters (Grüne Tonne) ist gebührenfrei.
Die Kosten für die Erfassung und Sortierung des Altpapiers wird zum größten Teil durch den Landkreis getragen und in die Abfallgebühren eingerechnet. Der restliche Anteil (durchschnittlicher Anteil an Verpackungen) werden von den jeweils zugelassenen Dualen Systemen den Herstellern berechnet und somit auf den Kaufpreis der verpackten Ware umgelegt.
Erlöse aus der Vermarktung des Altpapieres beeinflussen entsprechend positiv die Gebührenkalkulation der Abfallgebühren im Lankreis Rastatt.
Formulare zum Behälter An-, Um- und Abmelden
-
Informationsblatt Formular Abfallbehälter Haushalt
Informationsblatt zum Formular An-, Um- oder Abmelden von Restabfall-, Bio- und Wertstofftonnen für private Haushalte -
Informationsblatt Formular Abfallbehälter Gewerbe
Informationsblatt zum Formular An-, Um- oder Abmelden von Restabfall- und Biotonnen sowie Wertstoffbehältern bei Einrichtungen anderer Herkunftsbereiche als private Haushaltungen (Gewerbe, Industrie, Handwerk, öffentliche Einrichtungen, Ärzte etc.) -
Formular Abfallbehälter Haushalt
Formular zum An-, Um- oder Abmelden von Restabfall-, Bio- und Wertstofftonnen für private Haushalte einschließlich SEPA-Lastschriftmandat -
Formular Abfallbehälter Gewerbe
Formular zum An-, Um- oder Abmelden von Restabfall- und Biotonnen sowie Wertstoffbehältern bei Einrichtungen anderer Herkunftsbereiche als private Haushaltungen (Gewerbe, Industrie, Handwerk, öffentliche Einrichtungen, Ärzte etc.) einschließlich SEPA-Lastschriftmandat