Was darf rein
In der grünen Tonne wird das Altpapier erfasst. Beispiele sind:- Briefpapier
- Hefte
- Illustrierte
- Kartonagen
- Prospekte
- Schulhefte
- Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton
- Zeitungen
Gebühren
Die Nutzung des Altpapierbehälters (Grüne Tonne) ist gebührenfrei. Bei Behälteränderungen wird für den Austausch eine Gebühr berechnet. Die Gebühr für die Änderung der Anzahl oder Größe von Behältern beträgt bei 120 und 240 Liter-Behältern 15,00 Euro und bei 770 und 1.100 Liter-Behältern 35,00 Euro. Die Erstausstattung der Grundstücke sowie der Austausch von defekten Behältern ist gebührenfrei.
Die Kosten für die Erfassung und Sortierung des Altpapiers wird zum größten Teil durch den Landkreis getragen und in die Abfallgebühren eingerechnet. Der restliche Anteil (durchschnittlicher Anteil an Verpackungen) werden von den jeweils zugelassenen Dualen Systemen den Herstellern berechnet und somit auf den Kaufpreis der verpackten Ware umgelegt.
Erlöse aus der Vermarktung des Altpapieres beeinflussen entsprechend positiv die Gebührenkalkulation der Abfallgebühren im Lankreis Rastatt.
Formulare zum Behälter An-, Um- und Abmelden
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Verlustanzeige für Abfallbehälter
Formular zum Melden und Ersetzen von verschwundenen Abfallbehältern. -
Informationsblatt Formular Abfallbehälter Haushalt
Informationsblatt zum Formular An-, Um- oder Abmelden von Restabfall-, Bio- und Wertstofftonnen für private Haushalte -
Informationsblatt Formular Abfallbehälter Gewerbe
Informationsblatt zum Formular An-, Um- oder Abmelden von Restabfall- und Biotonnen sowie Wertstoffbehältern bei Einrichtungen anderer Herkunftsbereiche als private Haushaltungen (Gewerbe, Industrie, Handwerk, öffentliche Einrichtungen, Ärzte etc.) -
Formular Abfallbehälter Haushalt
Formular zum An-, Um- oder Abmelden von Restabfall-, Bio- und Wertstofftonnen für private Haushalte einschließlich SEPA-Lastschriftmandat -
Formular Abfallbehälter Gewerbe
Formular zum An-, Um- oder Abmelden von Restabfall- und Biotonnen sowie Wertstoffbehältern bei Einrichtungen anderer Herkunftsbereiche als private Haushaltungen (Gewerbe, Industrie, Handwerk, öffentliche Einrichtungen, Ärzte etc.) einschließlich SEPA-Lastschriftmandat