Standort
Bühl-Balzhofen
Telefon 07223 250508
Die Bodenaushubdeponie Bühl-Balzhofen wird vom Landkreis Rastatt als Deponie für Bodenaushub der Deponieklasse -0,5 (unbelasteter Boden) betrieben.
Öffnungszeiten
Hinweis: Über den Jahreswechsel bleiben die Bodenaushubdeponien Bühl-Balzhofen, Durmersheim, Gernsbach sowie das Zwischenlager Rastatt vom 21.12.2024 - 06.01.2025 geschlossen.
Wochentag | Öffnungszeit |
---|---|
Montag | Geschlossen |
Dienstag - Freitag | 07:45 - 12:00 Uhr und 12:30 - 16:30 Uhr |
Samstag | 08:00 - 13:00 Uhr |
Bei der Anlieferung ist der Zeitaufwand für den Abladevorgang zu berücksichtigen. Das Verlassen der Anlage soll noch innerhalb der Öffnungszeiten erfolgen.
Angenommen wird
Abfallarten und Gebühren Bodenaushubdeponie Bühl-Balzhofen 2024
02.04.2024
Thermisch nicht behandelbare Abfälle
Abfallart | Einheit | Gebühr |
---|---|---|
Bodenaushub DK -0,5 |
ab 400 kg je Tonne | 37,00 Euro |
unter 400 kg pauschal | 10,00 Euro |
Bauschutt zur Verwertung wird in Bühl-Balzhofen nicht angenommen
Bauschutt zur Verwertung oder recyclingfähiger Bauschutt sind Materialien, aus denen ein Kiesersatzmaterial hergestellt werden kann. Geeignet sind Backsteine, Beton, Fliesen, Klinkersteine, Pflastersteine, Schotter und Ziegel.
Die Firma Baustoff-Wiederaufbereitungs GmbH & Co.KG (BWG) betreibt Annahmestelle für den recyclingfähigen Bauschutt in Sinzheim und Rastatt. Entsprechende Preise sind beim Betreiber direkt zu erfragen.
Wichtige Informationen
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt wird ab dem 1. Januar 2025 den ihm angelieferten unbelasteten Bodenaushub der Deponieklasse 0 (DK 0) vollständig extern absteuern.
Das hat der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt“ in seiner Sitzung am 5. März 2024 beschlossen. Den Auftrag für die Verwertung und Beseitigung des unbelasteten Bodenaushubs für die Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren und zwei Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr erhielt die Firma Hurrle Spezial-Transporte GmbH aus Gaggenau.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt betreibt zur Beseitigung mineralischer Abfälle der Deponieklasse 0 nach Deponieverordnung auf den Gemarkungen Bühl-Balzhofen, Durmersheim und Gernsbach jeweils eine Bodenaushubdeponie. Das Restvolumen für Bodenaushub DK 0 auf diesen Deponien ist in naher Zukunft erschöpft.
Zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit hat der Betriebsausschuss bereits im September 2023 einer Konzeption mit kurz- und mittelfristigen Maßnahmen sowie Eckpunkten für die Durchführung eines Vergabeverfahrens für die Verwertung und Beseitigung von mineralischen Abfällen der Deponieklasse DK 0 zugestimmt.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb wurde beauftragt, die Leistungen zur Verwertung und Beseitigung von mineralischen Abfällen der Deponieklasse DK 0 im Rahmen einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung gemäß Vergabeverordnung auszuschreiben.
Ab dem 1. Januar 2025 können die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ihren Bodenaushub der Deponieklasse 0 auf den folgenden drei Standorten anliefern: Firma Hurrle Spezial-Transporte GmbH in Gaggenau-Ottenau und Firma Hofmann GmbH in Rastatt. Zudem steht wie bisher das Zwischenlager in Rastatt am Recyclingplatz der BWG Baustoff-Wiederaufbereitungs GmbH & Co. KG bis maximal 2,5 Tonnen zur Verfügung.
Von diesen Zwischenlagern aus wird das Material abgefahren und einer Verwertung und/oder Beseitigung außerhalb des Landkreises Rastatt zugeführt. Durch die Absteuerung dieses Erdaushubs aus Zwischenlagern stellt der Abfallwirtschaftsbetrieb sicher, dass auch in Zukunft eine ortsnahe Entsorgungsmöglichkeit für die Bürger des Landkreises Rastatt innerhalb des Landkreises zur Verfügung steht.
Während der Absteuerung des Bodenaushubmaterials DK 0 erfolgt keine Verfüllung auf den o. g. Bodenaushubdeponien. Der Ablagerungsbetrieb auf den Deponien ruht in diesem Zeitraum. Hierdurch wird auch dem in der Deponieverordnung ab dem 1. Januar 2024 für Verwertungsmaterial festgesetzten Deponierungsverbot für Bodenaushubmaterial DK 0 Rechnung getragen.
Unter anderem durch die mit der Absteuerung entstehenden zusätzlichen Kosten kann die Gebühr für Bodenaushub DK 0 neben weiteren deutlich angestiegenen Gebührenbestandteilen in diesem Bereich zum 1. Januar 2025 nicht gehalten werden. Der Abfallwirtschaftsbetrieb rechnet in der aktuell anstehenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 mit einer deutlichen Erhöhung.
Mit der zweijährigen Grundlaufzeit des Vertrages sowie der beiden Verlängerungsoptionen wird eine Übergangslösung geschaffen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb will diesen Zeitraum dafür nutzen, um Möglichkeiten eines Umschlags des Bodenaushubmaterials im Bereich der Flächen der Bodenaushubdeponien Bühl-Balzhofen, Durmersheim und Gernsbach und eine damit einhergehende Kostensenkung für die Absteuerung zu prüfen.
Weitere Informationen folgen durch den Abfallwirtschaftsbetrieb nochmals rechtzeitig vorm Jahreswechsel.
Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb unter der Telefonnummer 07222 381-5551 oder unter bodenaushub(at)landkreis-rastatt.de.
Bei der Entsorgung von mineralischen Abfällen über Deponien ist vorab eine grundlegende Charakterisierung erforderlich. Ausführliche Infomationen dazu finden Sie in der Rubrik: Grundlegende Charakterisierung
Formulare zur Anmeldung von Bodenaushub-Anlieferungen
Vereinfachte Grundlegende Charakterisierung für unbelasteten Bodenaushub
Formular Vereinfachte Grundlegende Charakterisierung - Ausnahmeregelung gemäß § 8 Abs. 8 DepV für Bodenaushub. Annahme erfolgt ohne chemische Untersuchung.
Formular Grundlegende Charakterisierung
Anwendung: Formular für die Deklarierung von mineralischen Abfällen, die auf Deponien des Landkreises Rastatt abgelagert werden sollen.
Die Bezahlung erfolgt in bar. Mittels EC-Karte oder Kreditkarte ist eine Bezahlung leider nicht möglich.
Eine Annahme von Abfällen mit monatlicher Abrechnung mittels Gebührenbescheid erfolgt nur, wenn dem Abfallwirtschaftsbetrieb ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Gebühren erteilt wurde.
Formular SEPA-Lastschriftmandat Selbstanlieferung
Bitte das SEPA-Lastschriftmandat per Post mit Originalunterschrift zusenden. Eine Übermittlung durch Telefax oder E-Mail kann nicht anerkannt werden. Nach Eingang des SEPA-Mandat beim Abfallwirtschaftsbetrieb dauert es 2 bis 3 Tage, bis die Daten an die EDV der Entsorgungsanlage übertragen sind. Erst dann können die Anlieferungen mit dieser Abrechnungsart angenommen werden. Die monatlich angelieferten Abfallmengen werden dann zum Monatsende abgerechnet und durch einen Gebührenbescheid festgesetzt. Der Einzug der Gebühren erfolgt frühestens 14 Tage nach Erhalt des Gebührenbescheides.