Elektrogeraete

Nachtspeicher-heizgeräte

Informationen zur Entsorgung

Wo können Nachtspeicherheizgeräte im Landkreis Rastatt entsorgt werden?

Nachtspeicherheizgeräte, die aus privaten Haushaltungen im Landkreis Rastatt stammen, werden bei der Sammelstelle für Elektrogeräte auf der Entsorgungsanlage „Hintere Dollert“ in Gaggenau-Oberweier angenommen. Bei den anderen Sammelstellen können diese nicht abgegeben werden.

Es gelten dort für die Annahme der Geräte folgende Bedingungen:

  • Die Nachtspeicherheizgeräte müssen als Ganzes (nicht auseinandergebaut) angeliefert werden.
  • Alle Schlitze und Lüftungsbereiche müssen mit stabilem Gewebeklebeband dicht abgeklebt sein.
  • Die Geräte müssen unter Angabe der Herkunft, Stückzahl und Größe vor der Anlieferung bei uns angemeldet werden (Telefon 07222 381-5510).
  • Die Geräte sind bei der Sammelstelle vom Anlieferer auf die dafür vorgesehenen Paletten abzuladen. Für das Transportieren zur Sammelstelle und das dortige Abladen ist der Anlieferer selbst zuständig.
Unter den genannten Rahmenbedingungen können Nachtspeicherheizgeräte gebührenfrei abgegeben werden. Nachtspeicherheizgeräte aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen werden nicht angenommen.

Nachtspeicherheizgeräte können von uns nur als Ganzes wie oben beschrieben angenommen werden. In Einzelteilen kann keine Annahme erfolgen, insbesondere nicht für die enthaltenen Speichersteine.

Welche schadstoffhaltigen Bestandteile können Nachtspeicherheizgeräte beinhalten?

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