In Nachtspeicherheizgeräten, die vor 1984 gebaut wurden, sind in der Regel asbesthaltige Bauteile verwendet worden. Asbest wurde in Kernsteinträgern, Kernabdeckplatten, Dichtungen und Isolierungen verwendet.
Bei einem vorschriftsmäßigen Betrieb des Gerätes ist die Gefahr gering, dass Asbestfasern in die Raumluft abgegeben werden. Problematisch wird es, wenn Geräte defekt sind und unsachgemäß zerlegt werden. In diesem Fall können Asbestfasern durch Aufwirbeln von im Gerät angesammelten Stäuben oder durch mechanische Beanspruchung von asbesthaltigen Bauteilen in die Raumluft freigesetzt werden. Darum auf keinen Fall Speicherheizgeräte, die asbesthaltige Bauteile beinhalten, selbst zerlegen! Ob ein Speicherheizgerät asbesthaltige Bauteile beinhaltet, kann beim einschlägigen Elektrohandwerk, den Energieversorgern (zum Beispiel Stadtwerke) unter Angabe von Herstellerfirma und Typ (siehe Typenschild am Gerät) der Geräte erfragt werden.