Hilfe für Heimwerker
Renovierungs- und Bauabfälle sollen - soweit möglich - einer hochwertigen und schadlosen Verwertung zugeführt werden. Um dies zu erreichen, sind die unterschiedlichen anfallenden Stoffe schon beim Anfall möglichst getrennt zu erfassen.Im Folgenden werden die üblicherweise anfallenden Bau- und Renovierungsabfälle aufgeteilt nach den drei Gruppen mineralische Abfälle, nicht mineralische Abfälle und schadstoffhaltige Abfälle mit Beispielen und der Angabe von Entsorgungsmöglichkeiten aufgelistet.
Mineralische Abfälle
Beispiele: Bodenaushub Deponieklasse 0
Als Bodenaushub wird natürlich anstehendes Erdmaterial bezeichnet, welches bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen wird. Viele Bauunternehmen haben die Möglichkeit, entsprechenden Aushub bei anderen Baumaßnahmen oder Verfüllungen von Abgrabungen wieder einzusetzen. Sollte keine Art der Wiederverwendung gefunden werden, gibt es die Möglichkeit der Deponierung.
Anlieferungen von Bodenaushub sind uns vorab anzumelden.
Weitere Informationen
Entsorgungsanlagen:
- Bodenaushubdeponien Bühl-Balzhofen, Durmersheim und Gernsbach
- Für Kleinmengen von Bodenaushub (bis 2,5 Tonnen je Anlieferung) ist auf der ehemaligen Deponie Rastatt eine Annahmestelle eingerichtet.
Beispiele: gemischter Bauschutt, Backsteine, Betonbruch, Betonziegel, Fliesen, Kalksandsteine, Klinkersteine, Pflastersteine, Schotter, Steinzeugrohre, Tonziegel, Ziegelsteine und bituminöser Straßenaufbruch.
Der größte Teil des mineralischen Bauschutts lässt sich recyceln. Im Vordergrund steht hier das Brechen und Absieben geeigneter Materialien, aus denen sich Kiesersatzprodukte herstellen lassen. Im Landkreis gibt es mehrere Anlagen zur Annahme von recyclingfähigem Bauschutt.
Entsorgungsanlagen:
Beispiele: Gipshaltiger Bauschutt wie Gipsdielen, Gipskartonplatten (ohne Styroporanhaftungen), Gipskalkstein, Vollgipsplatten, überlagerte Gipse- und Putze sowie Anhydritestrich.
Gipshaltige Abfälle bitte getrennt vom sonstigen Bauschutt anliefern!
Entsorgungsanlagen:
- Entsorgungsanlage "Hintere Dollert" Gaggenau-Oberweier
- Für Kleinmengen dieser Abfälle (bis 2,5 Tonnen je Anlieferung) sind auf den Bodenaushubdeponien Bühl-Balzhofen, Durmersheim und Gernsbach, der ehemaligen Deponie Rastatt und dem Wertstoffhof Bühl-Vimbuch Annahmestellen eingerichtet.
Beispiele: Glasbausteine, Kaminsteine, Leichtbausteine, Mörtelreste, Putzreste, Porenbetonsteine, Schlacken aus Zwischendecken, Sanitärkeramik (Waschbecken, WC-Schüssel), überlagerter Zement, Fliesenkleber
Der mineralische Bauschutt, der sich zum Baustoffrecycling nicht eignet, wird auf einer Deponie abgelagert. Bei Verbundbaustoffen wie beispielsweise der Deckenverkleidung mit Putzträgern aus Schilfrohrmatten wird nur der mineralische Anteil als Bauschutt angenommen. Die brennbaren Bestandteile wie zum Beispiel das Schilfrohr sollten abgetrennt werden und können als Baustellenabfälle bei der Entsorgungsanlage "Hintere Dollert" oder dem Wertstoffhof Bühl-Vimbuch entsorgt werden.
Fallen mineralische Abfällen aus Schadensfällen an, müssen die enthaltenen Schadstoffe vorab durch eine chemische Analyse bestimmt werden. Bitte das Vorgehen in diesen Fällen mit uns abstimmen.
Entsorgungsanlagen:
- Entsorgungsanlage "Hintere Dollert" Gaggenau-Oberweier
- Für Kleinmengen dieser Abfälle (bis 2,5 Tonnen je Anlieferung) sind auf den Bodenaushubdeponien Bühl-Balzhofen, Durmersheim und Gernsbach, der ehemaligen Deponie Rastatt und dem Wertstoffhof Bühl-Vimbuch Annahmestellen eingerichtet.
Nicht mineralische Bauabfälle
Beispiele: Abklebeband, Baustyropor, Dachpappe, Farbrollen oder Dispersionsfarbeimer mit ausgehärteter Farbe, Laminatabfälle, Pinsel, Schilfrohrmatten, Styrodur, Tapetenabfälle, Teppichböden, verschmutztes Abdeckmaterial, Verbunddämmplatten, Verbund-Gipskartonplatten mit Styroporanhaftung, WC-Spülkasten, Zementgebundene Holzwolleplatten (Heraklitplatten).
Im Gegensatz zu den überwiegend mineralischen Abfällen werden die Baustellenabfälle zur thermischen Behandlung gegeben. Kleinmengen dieser Abfälle können über die Restabfallbehälter oder über die angebotenen Zusatzsäcke entsorgt werden. Anteile mineralischer Baustoffe sollten weitestgehend abgetrennt sein und können als Bauschutt entsorgt werden. Eine Selbstanlieferung der Baustellenabfälle ist auf den unten genannten Entsorgungsanlagen möglich.
Entsorgungsanlagen:
Beispiele: Bauspanplatten, Dielen, Schalhölzer, Türblätter und Zargen aus dem Innenausbau, Profilholz und Paneelen aus dem Innenbereich, Möbelholz
Altholz wird je nach Art der Behandlung und Beschichtung in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Grundlage dafür ist die Altholzverordnung. Der Abfallwirtschaftsbetrieb nimmt auf seinen Annahmestellen Altholz der Kategorie A I bis A III an. Nicht dazu gehören mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer wie Fenster, Außentüren, Bahnschwellen, Jägerzäune und imprägnierte Außenhölzer.
Infoblatt Abgrenzung Altholzsorten
Bei Anlieferung von Holzmöbeln auf den Entsorgungsanlagen bitte darauf achten, dass größere Schränke zerlegt angeliefert werden. Nur so kann das Altholz platzsparend in die dafür aufgestellten Container eingefüllt werden.
Entsorgungsanlagen:
Schadstoffhaltige Bauabfälle
Beispiele: Welldachplatten, Fassadenverkleidungsplatten, Blumentröge
Asbesthaltige Abfälle setzen beim Zerbrechen feine Fasern frei, die zu Krebserkrankungen führen können, wenn sie eingeatmet werden. Sowohl an den Umgang mit diesen Materialien als auch an deren Entsorgung sind daher besondere Anforderungen gestellt.
Entsorgungsanlagen:
Informationsblatt zum Download:
Asbesthaltige Abfälle
Beispiele: Glaswolle, Steinwolle
Stäube von alter Glas- und Steinwolle stehen ebenfalls im Verdacht, Krebserkrankungen hervorrufen zu können. Sowohl an den Umgang mit diesen Materialien als auch an deren Entsorgung sind daher besondere Anforderungen gestellt.
Entsorgungsanlagen:
Informationsblatt zum Download:
Mineralwolleabfälle
Beispiele: Farb- und Lackgebinde mit flüssigen Restfarben, Holzschutzmittel, Spraydosen mit Restinhalten, flüssiger Pinselreiniger
Sonderabfälle, die im Rahmen der Heimwerkertätigkeit anfallen, werden bei der mobilen Problemstoffsammlung angenommen. Die Termine stehen im Abfallkalender. Leere und pinselreine Farbeimer oder Lackdosen sind kein Sonderabfall, sondern können wie Verpackungen über die gelbe Tonne entsorgt werden.