Der Abfallwirtschaftsbetrieb stellt sich vor
In Baden-Württemberg gehört die Abfallentsorgung zu den Aufgaben der Stadt- und Landkreise. Der Landkreis Rastatt praktiziert eine moderne, alle Umweltbelange berücksichtigende sowie wirtschaftlich ausgerichtete Abfallpolitik. Verantwortlich für die Durchführung einer geordneten Abfallwirtschaft und die Einhaltung bzw. Umsetzung politischer und gesetzlicher Vorgaben ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt.
Hierbei beschränkt sich der Abfallwirtschaftsbetrieb ganz bewusst auf seine Kernaufgaben. Hierzu gehören:
- Organisation der Rahmenbedingungen der Abfalleinsammlung und Gebührenveranlagung
- Betrieb von Entsorgungsanlagen
- Kundenberatung und Öffentlichkeitsarbeit
- Festlegung der Abfallsatzung und des Gebührensystems
- Ausschreibung von Sammlungs-, Verwertungs- und Entsorgungsleistungen
Die Ausführung von operativen Dienstleistungen, wie zum Beispiel das Einsammeln der Abfälle, wird im Wege öffentlicher Ausschreibungsverfahren an private Unternehmen vergeben, um die Qualität des Service hoch und die Gebührenbelastung für die Bürger niedrig zu halten. Die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Rastatt regelt die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Dienstleistung der Abfallentsorgung und enthält insbesondere die Gebührenregelungen.
Die politischen Gremien
Der Kreistag und der Betriebsausschuss des Eigenbetriebs "Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt" sind die Überwachungs- und Kontrollinstitutionen des Abfallwirtschaftsbetriebes und Entscheidungsträger bei weitreichenden Änderungen.
Über das Ratsinformationssystem des Landkreises Rastatt wird über die Sitzungen und die gefassten Beschlüsse des Kreistages und des Betriebsausschusses öffentlich informiert.
Die Sachgebiete beim Abfallwirtschafstbetrieb mit Ihren Aufgaben
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Öffnungszeiten Abfallwirtschaftsbetrieb
Der Abfallwirtschaftsbetrieb teilt sich mit dem Landratsamt Rastatt das gemeinsame Leitmotiv: Kurze Wege - starker Service!