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Pressemitteilung / News

Überfüllte Restabfalltonnen bleiben ungeleert stehen


Die Vorgaben der Nutzung und Bereitstellung der Abfallbehälter wird in der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Rastatt geregelt. Dort heißt es: „Die Abfallbehälter dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Sie sind stets verschlossen zu halten.“

Wichtig zu wissen ist zudem, dass sich die Gebührenkalkulation am Behältervolumen eines Gefäßes mit geschlossenem Deckel orientiert. Die Gebühr richtet sich also grundsätzlich nach der anfallenden Abfallmenge. Durch die Identtechnik und der damit verbundenen flexiblen Nutzungsmöglichkeit der Leerungstermine haben Behälternutzer zudem die Möglichkeit, beim Anfall von weniger Abfall auch geringere Gebühren zu bezahlen. Das entbindet aber nicht von der Pflicht, den Behälter ordentlich zu befüllen. Eine verursachergerechte Gebühr macht auch nur dann Sinn, wenn auf Einhaltung der Regeln geachtet wird, um nicht diejenigen zu benachteiligen, die satzungskonform handeln.

Überfüllt bereitgestellte Restabfalltonne

Überfüllte Behälter können vom Leerungspersonal zudem nicht am Müllfahrzeug geschüttet werden, ohne dass Abfälle während des Leerungsvorganges auf der Straße landen.

Die stark überfüllt bereitgestellten Restabfallbehälter bleiben aus den genannten Gründen ungeleert stehen und werden mit einem roten Anhänger am Griff gekennzeichnet.

Auf dem Anhänger wird auf die weiteren Entsorgungsmöglichkeiten verwiesen. Für den stehengebliebenen Behälter kann eine gebührenpflichtige Sonderleerung beauftragt werden. Auch dafür ist jedoch der zur Überfüllung des Behälters führende Abfall zu entfernen.

Alternativ können Zusatzsäcke für den Restabfall erworben werden. Die Säcke bestehen aus Kunststoff und fassen 50 Liter Inhalt. Sie sind erhältlich bei den Rathäusern mit Ausnahme der Stadt Gaggenau. Dort verkauft die Firma Profi Schiffmacher, Luisenstr. 68 die Zusatzsäcke. Der Kaufpreis je Sack beträgt 4,00 Euro. Darin enthalten sind auch die Kosten für die Abholung und Entsorgung des Restabfalls. Die entsprechend vom Abfallwirtschaftsbetrieb mit Aufdruck gekennzeichneten Säcke können am Leerungstag gemeinsam mit dem Restabfallbehälter bereitgestellt werden.

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