Müllwagen

Pressemitteilung / News

Abfallgebühren-Jahresbescheide kommen
Behältergebühren unverändert


Schriftzug Abfallgebühren-Jahresbescheid 2022 in aufgerissenen Briefumschlag

Nachberechnungen für das vergangene Jahr ergeben sich insbesondere aus den über die sechs Mindestleerungen hinaus in Anspruch genommenen Leerungen bei den Restabfallbehältern. Zusätzlich informiert der Abfallwirtschaftsbetrieb darüber, dass Änderungen bei der Anzahl oder Größe der Gefäße, die in den letzten drei Wochen gemeldet wurden, im Jahresgebührenbescheid noch keine Berücksichtigung finden konnten. Die Kunden erhalten im Februar noch einen entsprechenden Änderungsbescheid.

Erfreulich ist zu berichten, dass es bei den Behältergebühren keine Änderungen gibt. Lediglich bei der Änderung der Anzahl oder Größe von Behältern hat sich die dann fällige Tauschgebühr erhöht.

Über Mein AWB können die Daten der genutzten Leerungen beim Restabfallbehälter immer aktuell eingesehen werden. Die Zugangsdaten zur Nutzung von Mein AWB sind auf dem Abfallgebührenbescheid aufgedruckt.

Diese Information gilt nicht für Bühl, da die Stadt Bühl selbst für die Abfallentsorgung zuständig ist.

Unsere Abfall-App erinnert Sie an alle Abfuhrtermine

Nach oben