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Pressemitteilung / News

Deponie Bühl-Balzhofen nimmt kein Bauschutt-Recyclingmaterial mehr an
- die Anlieferung von Bodenaushub und Bauschutt zur Deponierung ist weiterhin möglich


Alternativ bietet die BWG nun an, den Bauschutt zur Verwertung wie Backsteine, Beton, Fliesen, Klinkersteine, Pflastersteine, Schotter und Ziegel bei den Recyclingplätzen in Sinzheim-Kartung (Entenhof) und in Rastatt (Kehler Straße 48 B) anzunehmen. Die Plätze sind zu denselben Zeiten geöffnet wie die Deponie in Bühl-Balzhofen, im August ist der Recyclingplatz Sinzheim allerdings urlaubsbedingt geschlossen.

Weiterhin wird auf der Deponie Bühl-Balzhofen neben dem Bodenaushub unverändert der gipshaltige sowie der nicht recyclingfähige Bauschutt angenommen. Dies sind Gipsdielen, Gipskartonplatten (ohne Styroporanhaftungen), Gipskalksteine, Vollgipsplatten Leichtbausteine, Mörtel und Putzreste, Porenbetonsteine und Sanitärkeramik. Zusätzlich kann dieser Bauschutt auch beim Wertstoffhof Bühl-Vimbuch abgegeben werden.

Für die Anlieferung von Bodenaushub auf der Deponie Bühl-Balzhofen ist zu beachten, dass eine Annahme, auch bei kleinen Mengen, nur nach vorheriger Anmeldung und der Freigabe durch den Abfallwirtschaftsbetrieb erfolgt. Bei Anliefermengen kleiner 50 Kubikmeter reicht eine sogenannte vereinfachte grundlegende Charakterisierung. Der benötigte Vordruck für Angaben über die Herkunft des Bodens sowie der Frage nach Anhaltspunkten für Verunreinigungen kann über den Internetauftritt des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awb-landkreis-rastatt.de/buehl-balzhofen bezogen werden.

Bei größeren Mengen Boden aus einer Baumaßnahme oder wenn ein Verdacht auf Verunreinigungen besteht, weil das Material beispielsweise von einer gewerblich genutzen Fläche stammt, muss das Material im Vorfeld zusätzlich analytisch beprobt und umfassend in dem Vordruck „Grundlegende Charakterisierung“ beschrieben werden. Ohne eine Freigabe vom Abfallwirtschaftsbetrieb wird gemäß den Vorgaben der Deponieverordnung kein Bodenaushub zur Deponierung angenommen.

Auskünfte zur Annahme von Bodenaushub erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb unter der Rufnummer 07222 381-5523, unter der Telefonnummer 07222 381-5510 wird zur allgemeinen Bauabfallentsorgung beraten.

Beim Bauschutt wird zwischen drei Arten unterschieden, die auch getrennt entsorgt werden:

Bauschutt zur Verwertung

Bauschutt zur Verwertung

Materialbeispiele: Backsteine, Betonbruch, Betonziegel, Fliesen, Kalksandsteine, Klinkersteine, Pflastersteine, Schotter, Steinzeugrohre, Tonziegel, Ziegelsteine

Annahmestellen: Baustoff-Wiederaufbereitungs GmbH (BWG) in Sinzheim, Entenhof (von Sinzheim-Kartung Richtung Hügelsheim vor der Autobahnbrücke links); Rastatt – Kehler Straße 48 B (B36 von Iffezheim kommend Ortseingang Rastatt links); Gernsbach - An der L564 Richtung Loffenau

Gipshaltiger Bauschutt

Gipshaltiger Bauschutt

Materialbeispiele: Gipsdielen, Gipskartonplatten (ohne Styroporanhaftungen), Gipskalkstein, Vollgipsplatten sowie überlagerte Gipse- und Putze

Annahmestellen (bis max. 2,5 Tonnen): Deponie Bühl-Balzhofen, Durmersheim und Gernsbach; Wertstoffhof Bühl-Vimbuch; Entsorgungsanlage "Hintere Dollert; Annahmestelle auf ehemaliger Deponie Rastatt

Bauschutt zur Deponierung

Bauschutt zur Deponierung

Materialbeispiele: Glasbausteine, Kaminsteine, Leichtbausteine, Mörtelreste, Putzreste, Porenbetonsteine, Schlacken aus Zwischendecken, Sanitärkeramik (Waschbecken, WC-Schüssel), überlagerter Zement, Fliesenkleber

Annahmestellen (bis max. 2,5 Tonnen): Deponie Bühl-Balzhofen, Durmersheim und Gernsbach; Wertstoffhof Bühl-Vimbuch; Entsorgungsanlage "Hintere Dollert; Annahmestelle auf ehemaliger Deponie Rastatt


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