Restabfallbehälter
In den Restabfallbehältern wird der Hausrestmüll gesammelt. Es werden für die Entsorgung des Restabfalls Behältergrößen mit 60, 80, 120, 240, 770 und 1.100 Liter angeboten. Die Behälter werden leihweise zur Verfügung gestellt und sind dem Grundstück zugeordnet.
Für die Anmeldung der Abfallbehälter ist der Grundstückseigentümer zuständig. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung muss pro Person ein Behälterfüllraum von mindestens 10 Litern vorgehalten werden. Dieses Mindestbehältervolumen darf je Grundstück nicht unterschritten werden, empfohlen wird allerdings ein Behältervolumen von etwa 15 bis 20 Liter je Person.
Den Gebührenbescheid für die auf dem Grundstück angemeldeten Abfallbehälter erhält der Grundstückseigentümer (Ausnahme Gewerbebetriebe und andere Einrichtungen außerhalb privater Haushalte: Diese werden direkt veranlagt!).
Das Abfallsammelfahrzeug fährt im 14-täglichen Rhythmus. Die entsprechenden Abfuhrtage können dem gemeindespezifischen Abfallkalender entnommen werden, der im Rathaus und in den örtlichen Banken und Sparkassen ausliegt. Für die 770- und 1.100-Liter-Container wird auch die wöchentliche Entleerungsmöglichkeit angeboten.
Der Abfuhrrhythmus der Restabfallbehälter kann nach Bedarf genutzt werden, da jede Entleerung des Behälters am Müllfahrzeug mittels Identtechnik registriert wird. In jedem Behälter befindet sich ein elektronischer Datenträger (Transponder), der eine Behälternummer speichert. Diese Behälternummer wird bei der Auslieferung des Gefäßes dem jeweiligen Eigentümer zugeordnet.
Die Abfallbehälter sind jeweils dem Grundstück zugeordnet und verbleiben daher bei einem Eigentümer- oder Mieterwechsel auf dem Grundstück. Findet ein Grundstücksverkauf statt, ist dieser dem Abfallwirtschaftsbetrieb unter Angabe des neuen Eigentümers mitzuteilen.
Die zu entrichtende Abfallgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer Leistungsgebühr (Leerungsgebühr) zusammen. Die Leistungsgebühr wird anhand der in Anspruch genommenen Behälterentleerungen berechnet. Eine Verwiegung der Abfälle findet nicht statt.
Die Höhe der Behältergrundgebühr richtet sich nach der Größe des angemeldeten Restabfallbehälters. Für das Kalenderjahr werden 6 Leerungen mit der Behältergrundgebühr Anfang des Kalenderjahres als Vorauszahlung berechnet. Die Abrechnung der tatsächlich über das Kalenderjahr in Anspruch genommenen Leerungen erfolgt rückwirkend mit dem Gebührenbescheid Anfang des neuen Jahres. Sind im abgelaufenen Jahr weniger als 6 Leerungen genutzt worden, gibt es dafür keine Rückerstattung.
Änderungen bei der Anzahl oder Größe von Restabfallbehältern können während des ganzen Jahres vorgenommen werden. Gebührenwirksam wird diese Änderung jeweils zum Ersten des Folgemonats, die Behältergrundgebühren werden wie die Mindestleerungen anteilig berücksichtigt.
Seit 1. Januar 2017 gelten bei den Restabfallbehältern Haushalt folgende Gebührensätze, die auch 2019 bestand haben:
Bereich: Abfälle aus privaten Haushaltungen
Zuständig: Grundstückseigentümer bzw. deren rechtliche Vertreter wie z.B. die Hausverwaltungen
Typ | Name | Datum | Größe |
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1. Formular Restabfallbehälter und Biotonne Haushalt
Anwendung: An-, Um- oder Abmeldung von Restabfallbehältern und Biotonnen im Haushaltsbereich
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23.09.2014 | 921,8 KB |
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2. Formular gelbe und grüne Tonne
Anwendung: An-, Um- oder Abmeldung von grünen Altpapierbehältern oder gelben Tonnen
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23.09.2014 | 506 KB |
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3. Formular Sonderleerung Wertstoffbehälter als Restabfall
Anwendung: Beauftragung einer Sonderleerung von fehlbefüllten Wertstoffbehältern als Restabfall
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23.09.2014 | 206,9 KB |
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4. Formular Schloss für Müllbehälter
Anwendung: Beauftragung der Montage eines Schlosses am Abfallbehälterdeckel. Es handelt sich um eine Fremdleistung der Firma MERB!
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24.09.2014 | 74,9 KB |
Identtechnik - jede Leerung zählt

Bei der Identtechnik handelt es sich um ein System, bei dem jede einzelne Leerung der Restmülltonnen registriert wird, nicht aber das Gewicht des enthaltenen Abfalls. Dazu fährt das Müllfahrzeug auch weiterhin 14-täglich durch alle Straßen. Geleert werden aber nur die tatsächlich bereitgestellten Restmülltonnen. Die Nutzung von weniger als die 26 möglichen Leerungen werden anhand des Gebührensystems entsprechend honoriert.
Möglich macht dies eine spezielle Technik an den Sammelfahrzeugen. Der Abfallbehälter ist künftig mit einem Datenträger, dem so genannten Transponder, ausgestattet. Dieser speichert eine Behälternummer. Wird der Abfallbehälter mit der Schüttvorrichtung am Müllfahrzeug angehoben und entleert, liest die Elektronik am Fahrzeug die Behälternummer und gibt sie an den Bordrechner weiter. Zu der Behälternummer wird jeweils der genaue Zeitpunkt der Leerung gespeichert.
Ist die tägliche Sammeltour abgeschlossen, werden die Daten vom Müllfahrzeug über eine Speicherkarte beim Einsammelunternehmen in die EDV eingespielt. Von dort werden diese Daten arbeitstäglich an den Abfallwirtschaftsbetrieb übermittelt. Beim Abfallwirtschaftsbetrieb erfolgt dann die Zuordnung der Leerungsdaten zu den jeweiligen Kunden sowie die Weiterverarbeitung für die Gebührenberechnung.
Über Online-Behälterdienste Leerungsdaten aufrufen
Jeder Kunde hat die Möglichkeit, aktuell den Stand der in Anspruch genommenen Leerungen über die Online-Behälterdienste aufzurufen. Die Zugangsdaten sind auf dem Abfallgebührenbescheid angegeben.
Weitere Informationen: