Altholz A I bis A III

Altholz wird je nach Art der Behandlung und Beschichtung in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Grundlage dafür ist die Altholzverordnung. Der Abfallwirtschaftsbetrieb nimmt auf seinen Annahmestellen Altholz der Kategorie A I bis A III an. Nicht dazu gehören mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer wie Fenster, Außentüren, Bahnschwellen, imprägnierte Außenhölzer wie Jägerzäune etc.. Entsorger für solche Althölzer, mit schädlichen Verunreinigungen können beim AWB erfragt werden.