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Bodenaushubdeponie

Gernsbach

  • Öffnungszeiten/Lage
  • Abfallarten/Gebühren
  • Info
  • Formulare
Bodenaushubdeponie Gernsbach

Standort: Gernsbach, an der L 564 zwischen Gernsbach und Loffenau

Telefon: 07224 68975

Öffnungszeiten

März bis Oktober
Montag - Donnerstag
07:30 - 16:30 Uhr
Freitag
07:30 - 15:15 Uhr
Samstag
09:00 - 12:00 Uhr
November bis Februar
Montag - Donnerstag
07:45 - 16:15 Uhr
Freitag
07:45 - 14:30 Uhr
Samstag
09:00 - 12:00 Uhr

Lage Bodenaushubdeponie Gernsbach


Angenommen werden folgende Abfallarten:

Abfallart
Gebühr je Tonne
Bemerkung
Bodenaushub Deponieklasse 0
18,00 €
Natürliches Bodenmaterial, das bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen und für das keine andere Verwendung oder Verwertung gefunden wird sofern es die Zuordnungskriterien des Anhang 3 der Deponieverordnung für die Deponieklasse 0 einhält.
Bauschutt - gipshaltiger Bauschutt (nur Kleinmengen bis 2,5 t je Anlieferung)
135,00 €
Gipshaltiger Bauschutt wie Gipsdielen, Gipskartonplatten mit und ohne Styropor (Styroporanhaftung max. 3 cm), Gipskalkstein, Vollgipsplatten, überlagerte Gipse- und Putze sowie Anhydritestrich.
Gipshaltige Abfälle bitte getrennt vom sonstigen Bauschutt anliefern!
Bauschutt - nicht recyclingfähiger Bauschutt (nur Kleinmengen bis 2,5 t je Anlieferung)
135,00 €
Nicht recyclingfähiger mineralischer Bauschutt wie Glasbausteine, Kaminsteine, Leichtbausteine, Mörtelreste, Putzreste, Porenbetonsteine, Sanitärkeramik (z.B. Waschbecken, WC-Schüssel), überlagerter Zement, Fliesenkleber, u.ä.
Grünabfälle
45,00 €
Pflanzliche Abfälle wie Baum-, Hecken-, Staudenschnitt, Laub, Rasenschnitt und Rinden (einschl. Wurzelstöcke mit Stammdurchmesser max. 70 cm, Gewicht max. eine Tonne) - Anlieferungen von Kleinmengen bis 2 m³ aus privaten Haushaltungen sind gebührenfrei.
Bauschutt zur Verwertung
Auf dem Gelände der Deponie betreibt die Firma Baustoff-Wiederaufbereitungs GmbH & Co.KG (BWG) eine Annahmestelle für recyclingfähigen Bauschutt.
Entsprechende Preise sind beim Betreiber direkt zu erfragen.
Recyclingfähiger Bauschutt sind Materialien wie z.B. Backsteine, Beton, Fliesen, Klinkersteine, Pflastersteine, Schotter und Ziegel.

Das Einzugsgebiet für die zugelassenen Abfallarten umfasst die Städte Gaggenau und Gernsbach sowie die Gemeinden Loffenau, Forbach und Weisenbach.

Je nach angelieferter Abfallart wird eine Gebühr berechnet. Diese ist beim Wiegemeister bar zu entrichten. Die Bezahlung mittels EC-Karte oder Kreditkarte ist auf den Bodenaushubdeponien nicht möglich. Die Berechnungsgrundlage ist das Gewicht der angelieferten Abfallmenge. Das Anlieferfahrzeug wird vor und nach dem Abladen der Abfälle gewogen. Die ermittelte Gewichtsdifferenz ist dann Berechnungsgrundlage für die zu bezahlende Abfallgebühr. Die Waage hat eine Genauigkeit von +/- 20 kg und wird regelmäßig amtlich geeicht. Es wird eine Mindestgebühr von 5 € je Anlieferung erhoben. Werden unterschiedliche Abfallsorten vermischt angeliefert, wird jeweils die Gebühr für die teuerste Einzelfraktion berechnet!

Eine Annahme von Abfällen mit monatlicher Abrechung mittels Gebührenbescheid erfolgt nur, wenn dem Abfallwirtschaftsbetrieb ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Gebühren erteilt wurde.

Vordruck zum Download:

pdfFormular Einzugsermaechtigung Selbstanlieferung (18,2 KB)

Bitte das SEPA-Lastschriftmandat per Post mit Originalunterschrift zusenden. Eine Übermittlung durch Telefax oder E-Mail kann nicht anerkannt werden. Nach Eingang des SEPA-Mandat beim Abfallwirtschaftsbetrieb dauert es 2-3 Tage, bis die Daten an die EDV der Entsorgungsanlage übertragen sind. Erst dann können die Anlieferungen mit dieser Abrechnungsart angenommen werden. Die monatlich angelieferten Abfallmengen werden dann zum Monatsende abgerechnet und durch einen Gebührenbescheid festgesetzt. Der Einzug der Gebühren erfolgt frühestens 14 Tage nach Erhalt des Gebührenbescheides.

Weitere Informationen

Die Bodenaushubdeponie Gernsbach wird vom Landkreis Rastatt seit 1977 als Mineralstoffdeponie betrieben. Seit 16. Juli 2009 darf dort nur noch Bodenaushub der Deponieklasse 0 gemäß des Anhang 3 der Deponieverordnung abgelagert werden. Für Kleinanlieferungen (bis max. 2,5 t je Anlieferung) von nicht recycelbaren Bauschutt der Deponieklasse I und II ist eine Sammelmulde aufgestellt. Zusätzlich ist ein Sammelplatz für pflanzliche Abfälle eingerichtet.


Typ Name Datum Größe
pdf Formular Anlieferungserklärung
Anwendung: Notwendiger Vordruck für die Anlieferung von unbelastetem Bauschutt auf Deponien des Landkreises Rastatt
24.09.2014 18 KB
pdf Formular Grundlegende Charakterisierung
Anwendung: Formular für die Deklarierung von mineralischen Abfällen, die auf Deponien des Landkreises Rastatt abgelagert werden sollen.
24.09.2014 35,5 KB
pdf Formular SEPA-Lastschriftmandat Deponiegebühren
Eine Annahme von Abfällen mit monatlicher Abrechnung mittels Gebührenbescheid erfolgt nur dann, wenn dem Abfallwirtschaftsbetrieb ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird. Bitte senden Sie das SEPA-Lastschriftmandat per Post mit Originalunterschrift zurück. Eine Übermittlung durch Telefax oder E-Mail wird nicht anerkannt. Für die Freigabe der Annahme bei den Entsorgungsanlagen wird eine Bearbeitungszeit von bis zu zwei Werktagen benötigt.
07.11.2014 146,7 KB
pdf Vereinfachte Grundlegende Charakterisierung für unbelasteten Bodenaushub
Formular Vereinfachte Grundlegende Charakterisierung - Ausnahmeregelung gemäß § 8 Abs. 8 DepV für Bodenaushub. Annahme erfolgt ohne chemische Untersuchung.
24.09.2014 33 KB


Benutzungsordnung der Bodenaushubdeponie Gernsbach zum Download:

pdfBenutzungsordnung Gernsbach (170,4 KB)

Wichtige Hinweise

Bei der Entsorgung von mineralischen Abfällen über Deponien ist vorab eine grundlegende Charakterisierung erforderlich. Die notwendigen Infomationen und Vordrucke finden Sie in der Rubrik: Grundlegende Charakterisierung.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb ist berechtigt, Abfälle einer anderen Entsorgungsanlage zuzuweisen, falls dies aus Gründen einer geordneten Betriebsführung notwendig ist.


 

Service

Kundenberatung

Telefon 07222 381-5510
Herr Schmidt

Annahme Bodenaushub

Telefon 07222 381-5523
Herr Brannath

Deponietechnik

Telefon 07222 381-5520
Frau Krug

Gebührenliste als PDF

pdfGebuehrenliste 2019 (188,6 KB)

Kontakt

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Telefax 07222 381-5599
E-Mail: awb@landkreis-rastatt.de


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