Bodenaushubdeponie
Gernsbach
Angenommen werden folgende Abfallarten:
Das Einzugsgebiet für die zugelassenen Abfallarten umfasst die Städte Gaggenau und Gernsbach sowie die Gemeinden Loffenau, Forbach und Weisenbach.
Je nach angelieferter Abfallart wird eine Gebühr berechnet. Diese ist beim Wiegemeister bar zu entrichten. Die Bezahlung mittels EC-Karte oder Kreditkarte ist auf den Bodenaushubdeponien nicht möglich. Die Berechnungsgrundlage ist das Gewicht der angelieferten Abfallmenge. Das Anlieferfahrzeug wird vor und nach dem Abladen der Abfälle gewogen. Die ermittelte Gewichtsdifferenz ist dann Berechnungsgrundlage für die zu bezahlende Abfallgebühr. Die Waage hat eine Genauigkeit von +/- 20 kg und wird regelmäßig amtlich geeicht. Es wird eine Mindestgebühr von 5 € je Anlieferung erhoben. Werden unterschiedliche Abfallsorten vermischt angeliefert, wird jeweils die Gebühr für die teuerste Einzelfraktion berechnet!
Eine Annahme von Abfällen mit monatlicher Abrechung mittels Gebührenbescheid erfolgt nur, wenn dem Abfallwirtschaftsbetrieb ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Gebühren erteilt wurde.
Vordruck zum Download:
Bitte das SEPA-Lastschriftmandat per Post mit Originalunterschrift zusenden. Eine Übermittlung durch Telefax oder E-Mail kann nicht anerkannt werden. Nach Eingang des SEPA-Mandat beim Abfallwirtschaftsbetrieb dauert es 2-3 Tage, bis die Daten an die EDV der Entsorgungsanlage übertragen sind. Erst dann können die Anlieferungen mit dieser Abrechnungsart angenommen werden. Die monatlich angelieferten Abfallmengen werden dann zum Monatsende abgerechnet und durch einen Gebührenbescheid festgesetzt. Der Einzug der Gebühren erfolgt frühestens 14 Tage nach Erhalt des Gebührenbescheides.
Weitere Informationen
Die Bodenaushubdeponie Gernsbach wird vom Landkreis Rastatt seit 1977 als Mineralstoffdeponie betrieben. Seit 16. Juli 2009 darf dort nur noch Bodenaushub der Deponieklasse 0 gemäß des Anhang 3 der Deponieverordnung abgelagert werden. Für Kleinanlieferungen (bis max. 2,5 t je Anlieferung) von nicht recycelbaren Bauschutt der Deponieklasse I und II ist eine Sammelmulde aufgestellt. Zusätzlich ist ein Sammelplatz für pflanzliche Abfälle eingerichtet.
Typ | Name | Datum | Größe |
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Formular Anlieferungserklärung
Anwendung: Notwendiger Vordruck für die Anlieferung von unbelastetem Bauschutt auf Deponien des Landkreises Rastatt
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24.09.2014 | 18 KB |
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Formular Grundlegende Charakterisierung
Anwendung: Formular für die Deklarierung von mineralischen Abfällen, die auf Deponien des Landkreises Rastatt abgelagert werden sollen.
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24.09.2014 | 35,5 KB |
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Formular SEPA-Lastschriftmandat Deponiegebühren
Eine Annahme von Abfällen mit monatlicher Abrechnung mittels Gebührenbescheid erfolgt nur dann, wenn dem Abfallwirtschaftsbetrieb ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird. Bitte senden Sie das SEPA-Lastschriftmandat per Post mit Originalunterschrift zurück. Eine Übermittlung durch Telefax oder E-Mail wird nicht anerkannt. Für die Freigabe der Annahme bei den Entsorgungsanlagen wird eine Bearbeitungszeit von bis zu zwei Werktagen benötigt.
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07.11.2014 | 146,7 KB |
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Vereinfachte Grundlegende Charakterisierung für unbelasteten Bodenaushub
Formular Vereinfachte Grundlegende Charakterisierung - Ausnahmeregelung gemäß § 8 Abs. 8 DepV für Bodenaushub. Annahme erfolgt ohne chemische Untersuchung.
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24.09.2014 | 33 KB |
Benutzungsordnung der Bodenaushubdeponie Gernsbach zum Download:
Wichtige Hinweise
Bei der Entsorgung von mineralischen Abfällen über Deponien ist vorab eine grundlegende Charakterisierung erforderlich. Die notwendigen Infomationen und Vordrucke finden Sie in der Rubrik: Grundlegende Charakterisierung.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb ist berechtigt, Abfälle einer anderen Entsorgungsanlage zuzuweisen, falls dies aus Gründen einer geordneten Betriebsführung notwendig ist.