Jahresgebühren-Bescheide 2025
Mit den Bescheiden erfolgt die Abfallgebühren-Vorauszahlung für 2025 und gleichzeitig die Endabrechnung für das Jahr 2024.
Nachberechnungen für das vergangene Jahr ergeben sich insbesondere aus den über die sechs Mindestleerungen hinaus in Anspruch genommenen Leerungen bei den Restabfallbehältern.
Über "Mein AWB" können die Daten der genutzten Leerungen beim Restabfallbehälter immer aktuell eingesehen werden und Bankverbindungen aktualisiert werden. Die Zugangsdaten zur Nutzung von "Mein AWB" sind auf dem Abfallgebührenbescheid aufgedruckt.
Aufgrund der Vielzahl von Rückmeldungen zu den Bescheiden kann es vorübergehend zu längeren Wartezeiten bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen. Senden Sie uns Ihr Anliegen alternativ gerne als E-Mail an awb(at)landkreis-rastatt.de.
Diese Information gilt nicht für Bühl, da die Stadt Bühl selbst für die Abfallentsorgung zuständig ist.
Weitere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb unter der Telefonnummer 07222 381-5555 oder sind im Internetauftritt unter www.awb-landkreis-rastatt.de abrufbar.