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Pressemitteilung / News

Getrenntsammelpflicht von Alttextilien – Was sich für die Bürgerinnen und Bürger jetzt ändert


Die Getrenntsammlungspflicht wurde eingeführt, damit Textilien wiederverwendet oder nachrangig recycelt werden können. Dies ist ein wichtiger Baustein zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft für Textilien.

In Deutschland werden die von privaten Haushalten aussortierten Bekleidungsstücke und Schuhe vor allem über Depotcontainer auf den Straßen erfasst. Dieses System ist schon lange etabliert und wird von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert. So erreicht Deutschland bereits heute eine Erfassungsquote von ca. 64 Prozent. Die in diesem System erfassten Textilien werden in einem aufwendigen Prozess sortiert und entweder einer Wiederverwendung als Secondhand-Bekleidung oder einem Recycling (z.B. als Material für Putzlappen oder Dämmstoffe) zugeführt. Mit diesem System wird heute eine Wiederverwendungs- und Verwertungsquote von mehr als 90 Prozent erreicht.

Eine effiziente Kreislaufwirtschaft ist nur möglich, wenn Abfallströme getrennt erfasst werden. Ziel ist es, die im „Abfall“ enthaltenen Ressourcen durch Recycling in den Kreislauf wieder zurück fließen zu lassen oder für die Wiederverwendung vorzubereiten.

Durch die Getrenntsammelpflicht von Alttextilien soll künftig ein Großteil der aussortierten Stoffe zu neuen Kleidungsstücken weiter verarbeitet werden.

Wohin mit den Alttextilien?

Damit die nun umzusetzende Getrenntsammlung von kommunalen und gemeinnützigen Trägern in der derzeit schwierigen Marktlage erfolgreich realisiert werden kann, ist es besonders wichtig, auf Qualität und die sorgfältige Trennung der Alttextilien zu achten. Aus diesem Grund sollten stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden. Für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ändert sich durch die Getrenntsammlung also zunächst nichts.

Der richtige Entsorgungsweg für intakte Alttextilien führt weiterhin über die Altkleidercontainer. Auf der Entsorgungsanlage „Hintere Dollert“ in Gaggenau-Oberweier sowie dem Wertstoffhof Bühl-Vimbuch werden ausrangierte Textilien gebührenfrei angenommen. Aber auch Angebote von Altkleidersammlern oder Altkleidercontainer gemeinnütziger Träger im Landkreis Rastatt können von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden.

Aus der Getrenntsammelpflicht grundsätzlich abzuleiten, dass verschmutzte und unbrauchbare Textilien, Lumpen, Putzlappen etc. künftig nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden dürfen, ist ein Irrglaube.

„Wenn verschmutzte, nasse oder unbrauchbare Textilien und Textilabfälle aller Art in die Altkleidercontainer gelangen, werden diese Abfälle die Qualität der gesamten Sammelmenge stark negativ beeinflussen. Dies beeinträchtige nicht nur die Wiederverwendung von Alttextilien, sondern führe auch dazu, dass durch Querkontaminationen mehr eigentlich brauchbare Textilien in Verbrennungsanlagen gegeben werden müssen, was den ursprünglichen Zielen eindeutig widerspricht“, erklärt Melissa Männle vom Abfallwirtschaftsbetrieb. Verschmutzte und sonstige nicht recyclingfähige Textilabfälle verursachen zudem höhere Sortier- und Entsorgungskosten für die ohnehin unter Druck stehende Alttextilbranche.

Neben der Abgabe der Alttextilien über die Altkleidercontainer bietet seit nunmehr drei Jahren ein vom Abfallwirtschaftsbetrieb entwickeltes Angebot eine weitere Möglichkeit zu einer sinnvollen Weiterverwendung von Textilien: Auf der jährlichen „Swap Party“ in den Räumlichkeiten Landratsamtes Rastatt können noch gut erhaltene Textilien verschenkt, getauscht oder neue Lieblingsstücke gefunden werden. Die Veranstaltung soll den nachhaltigen Umgang mit der Ressource Textilien fördern und einen Denkanstoß zum eigenen Kleiderkonsum geben. Denn am besten ist der Abfall, der gar nicht erst anfällt.

Die nächste Swap Party findet voraussichtlich wieder im November 2025 statt. Weitere Informationen sind auf der Website unter www.awb-landkreis-rastatt.de/swapparty oder den Social Media-Kanälen abrufbar.

Weiterhin besteht auch auf dem jährlich im Oktober in Iffezheim stattfindenden Warentauschtag die Gelegenheit, Alttextilien für eine weitere nachhaltige Nutzung zur Verfügung zu stellen.

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