Illegale Bauschutthalde kostet Gebührenzahler rund 5.000 Euro
Als die Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Rastatt am 21. Februar mit den Hinterlassenschaften unbekannter Täter konfrontiert wurden, staunte man sprichwörtlich Bauklötze. Unbekannte hatten Tausende Kilo Bauschutt und Bodenaushub unbemerkt in einer Autobahnunterführung im Landkreis Rastatt entsorgt. Mit einem stolzen Gewicht von etwa neunzig Tonnen handelt es sich hierbei nicht um ein bloßes Häufchen Elend, sondern um eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße nach sich zieht.
„So etwas ist uns bisher noch nicht untergekommen“, sagt Gülsün Akcakoca. Der zuständigen Sachbearbeiterin des Abfallwirtschaftsbetriebes seien im Laufe der Jahre einige dreiste Fälle untergekommen – von achtlos abgeladenen Matratzen bis hin zu asbesthaltigen Renovierungsabfällen. „Aber dass jemand so große Mengen Abfall fein säuberlich getrennt nach Bodenart aufhäuft, spricht für eine gewisse Professionalität. Das ist kein mal eben achtlos weggeworfener Unrat“, befürchtet sie.
Laut entsprechendem Bußgeldkatalog können in Baden-Württemberg für die unerlaubte Ablagerung von Bauschutt, Bau- und Abbruchabfällen und Bodenaushub 1.000 Euro bis 10.000 Euro fällig werden. In einigen Fällen wird unerlaubte Abfallentsorgung auch als Straftat gewertet und kann zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe führen. Wird kein Verursacher ermittelt, bleiben die Gebührenzahler auf den Beseitigungskosten sitzen.
Die Ermittlungen des Ordnungsamtes der Stadt Rastatt förderten bislang keine konkreten Hinweise auf den mutmaßlichen Verursacher zutage. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt bittet die Bevölkerung daher um Mithilfe. Zeugen, die zu diesen Ablagerungen Beobachtungen im Raum Niederbühl gemacht haben und sachdienliche Hinweise liefern können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07222 381-5555 oder per E-Mail an awb@landkreis-rastatt zu melden.