Müllwagen

Pressemitteilung / News

Jahresgebühren-Bescheide 2023


Nachberechnungen für das vergangene Jahr ergeben sich insbesondere aus den über die sechs Mindestleerungen hinaus in Anspruch genommenen Leerungen bei den Restabfallbehältern. Zusätzlich informiert der Abfallwirtschaftsbetrieb darüber, dass Änderungen bei der Anzahl oder Größe der Gefäße, die in den letzten drei Wochen gemeldet wurden, im Jahresgebührenbescheid noch keine Berücksichtigung finden konnten. Die Kunden erhalten im Februar noch einen entsprechenden Änderungsbescheid.

Über "Mein AWB" können die Daten der genutzten Leerungen beim Restabfallbehälter immer aktuell eingesehen werden. Die Zugangsdaten zur Nutzung von "Mein AWB" sind auf dem Abfallgebührenbescheid aufgedruckt.

Aufgrund der Vielzahl von Rückmeldungen zu den Bescheiden kann es vorübergehend zu längeren Wartezeiten bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen. Senden Sie uns Ihr Anliegen alternativ gerne als E-Mail an awb(at)landkreis-rastatt.de

Diese Information gilt nicht für Bühl, da die Stadt Bühl selbst für die Abfallentsorgung zuständig ist.

Unsere Abfall-App erinnert Sie an alle Abfuhrtermine

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