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Pressemitteilung / News

Abfallgebühren 2023 - Gebührenstabilität bei den Behältergebühren und nur vereinzelte Preisanpassungen


Bei den Benutzungsgebühren für Selbstanliefernde auf den Entsorgungsanlagen des Landkreises Rastatt konnte die Zielsetzung der Gebührenstabilität auch weitestgehend erreicht werden, sodass es nur zu vereinzelten Preisanpassungen in folgenden Bereichen kommt:

Bodenaushub

Bei der Anlieferung von unbelastetem Bodenaushub wird eine Gebührenanpassung notwendig. Die Gebühren für die Anlieferung von Bodenaushub DK 0 werden ab 2023 von 18,00 Euro auf 36,00 Euro pro Tonne angehoben. Auch die entsprechende Pauschale bis 400 kg Bodenaushubmaterial auf den Bodenaushub- und Bauschuttdeponien muss von derzeit 5,00 Euro auf 10,00 Euro erhöht werden. Hintergrund dieser Erhöhung ist die Neuberechnung der Nachsorgerückstellungen der Bodenaushubdeponien. Die Neuberechnung im Jahr 2022 ergab im Vergleich zur letzten Berechnung von 2015 eine Kostensteigerung um mehr als 100 %. Hauptursache hierfür waren neben den erheblichen Preissteigerungen im Baubereich v. a. die gestiegenen Anforderungen an die Rekultivierung der Deponien. Hinzu kamen bislang nicht erforderliche Kosten für die ökologische Baubegleitung und ökologische Maßnahmen. Diese führten insgesamt zu deutlichen Kostensteigerungen vor allem bei den kalkulierten Baukosten.

Verunreinigte mineralische Abfälle

Eine Gebührenanpassung wird bei dem Gebührensatz für thermisch nicht behandelbare Abfälle der Deponieklasse DK I und DK II notwendig. Dieser wird von bisher 230,00 Euro pro Tonne auf 280,00 Euro pro Tonne angehoben. Gleichzeitig erhöht sich die Pauschale für Anlieferungen bis 200 kg zum 1. Januar 2023 von derzeit 25,00 Euro auf 30,00 Euro. Unter diese Gebührensätze fallen die Anlieferungen von Bodenaushubmaterial und Gewerbeabfälle der Deponieklassen I und II, wie beispielsweise verunreinigtes Bodenmaterial, Schamottsteine oder Kesselasche, welche zukünftig in den Enzkreis zur Deponierung verbracht und nicht mehr auf der Hausmülldeponie „Hintere Dollert“ in Gaggenau-Oberweier entsorgt werden.

Altholz

Erfreulicherweise kann der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt auch die Reduzierung eines Gebührensatzes vermelden. So erhält der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt im Rahmen seines neuen Verwertungsvertrages für Altholz der Altholzkategorien A I – A III Verwertungserlöse, weshalb die Anliefergebühr zum 1. Januar 2023 von bisher 100,00 Euro pro Tonne auf 90,00 Euro pro Tonne reduziert werden kann.

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