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Pressemitteilung / News

Pfandpflicht für sämtliche Kunststoffflaschen


Pfandpflicht

Die Pfandpflicht gilt künftig für alle Einwegflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen, so dass auch auf die bisher pfandlosen z.B. Fruchtsaftflaschen ein Pfand in Höhe von 25 Cent zu bezahlen ist. Bei Abgabe der leeren Verpackungen in den Verkaufsstellen wird das Pfand zurückerstattet. Bereits im Umlauf befindliche Getränkeverpackungen dürfen bis 1. Juli 2022 noch pfandfrei verkauft werden, für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024.

Ausgenommen von der Regelung sind weiterhin Getränkekartons beispielweise von Herstellern wie Tetra Pak, denn diese Verpackungen gelten als umweltfreundlich.

Für den Verbraucher ist wichtig auf das Pfandsymbol zu achten. Sonst ist zu befürchten, dass die Fruchtsaftflasche aus Kunststoff aus Gewohnheit weiter in die Gelbe Tonne geworfen wird und so dass gezahlte Pfand verloren geht.

Pfandsymbol Getränkeflasche

Platiktütenverbot

Nach Trinkhalmen und Plastikgeschirr werden Plastiktüten nun ebenfalls weitgehend aus dem Einzelhandel verbannt. Einzig die sogenannten "Hemdchenbeutel" mit einer Wandstärke kleiner als 15 Mikrometer aus der Obst- und Gemüse-Ecke dürfen noch bleiben.

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