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Pressemitteilung / News

Anpassung der Abfallgebühren ab 2021


Die Gründe für die Notwendigkeit einer Erhöhung der Gebühren sind vielfältig. Die Rücklagen aus Gebührenüberschüssen sind nahezu aufgebraucht. Noch vor drei Jahren hatte der Abfallwirtschaftsbetrieb ein Polster von vier Millionen Euro, das zur Gebührenstabilität verwendet wurde. Nun kann für den Gebührenhaushalt 2021 nur noch eine Summe von 240.000 Euro aus dieser Überschussrücklage veranschlagt werden. Zusätzlich wird die Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen deutlich teurer. Beispielsweise wird für die Verwertung von Grünabfällen eine Kostensteigerung von knapp 400.000 Euro kalkuliert. Dagegen sinken die Erlöse für die Vermarktung von Wertstoffen erheblich, beim Altpapier muss mit einem um über 500.000 Euro schlechteren Ergebnis gerechnet werden.
 
Auch die Corona-Pandemie hinterlässt in der Planung ihre Spuren. Der Abfallwirtschaftsbetrieb erwartet im kommenden Jahr ein deutlich höheres Abfallaufkommen. „Seit Beginn der Pandemie können wir beobachten, dass mehr aussortiert und weggeworfen wird. Die Bürgerinnen und Bürger sind im Homeoffice oder in Kurzarbeit und haben nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Da bleibt viel Zeit um den Keller und die Garage aufzuräumen oder den Garten zu pflegen“, resümiert der Abfallwirtschaftsbetrieb. Es wird mit einer Mengensteigerung beim Haus- und Geschäftsabfall um 400 Tonnen auf 15.200 Tonnen gerechnet. „Die aktuelle Kalkulation bildet ein tragfähiges, finanzielles Fundament, mit welchem wir in den kommenden Jahren unseren Leistungen gerecht werden können“, so die kaufmännische Betriebsleiterin Claudia Gärtner.
 
Die Verteilung der Abfallgebühren-Jahresbescheide 2021 beginnt in der letzten Januarwoche. Empfänger der mehr als 53.000 Gebührenbescheide für die privat genutzten Abfallbehälter sind die Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltungen. Die Bescheide für gewerblich genutzte Abfallbehälter gehen direkt an die Firmen, Geschäftsbetriebe und Einrichtungen.
 
Die Bescheide enthalten zum einen die Abfallgebühren-Endabrechnung für das Jahr 2020 und zum anderen die Vorauszahlung für das Jahr 2021. Nachberechnungen für das vergangene Jahr ergeben sich insbesondere, wenn in 2020 mehr als die sechs Mindestleerungen beim Restabfallbehälter in Anspruch genommen wurden. Kunden, die mehrere graue oder braune Tonnen angemeldet haben, können die einzelnen Gefäßgebühren und die detaillierte Berechnung der Rückseite der Abfallgebühren-Bescheide entnehmen.
 
Weitere Informationen und alle Gebühren für 2021 können über den Internetauftritt des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awb-landkreis-rastatt.de, der Abfall-App und auf Facebook abgefragt werden. Telefonische Auskünfte erteilt die Kundenberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes unter der Telefonnummer 07222 381-5555.

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