Müllwagen

Pressemitteilung / News

Was tun bei falsch befüllten Abfalltonnen



Der Abfallwirtschaftsbetrieb nimmt dies zum Anlass, um über die entsprechenden Regelungen zu informieren. „Das Einsammelpersonal ist im Auftrag der Landkreisverwaltung unterwegs und bekommt von dort die Anweisungen, so Karin Zettner, Sachgebietsleiterin beim Abfallwirtschaftsbetrieb.

„Dazu gehört es auch, bei der Entleerung der Abfallbehälter auf Fehlbefüllungen zu achten, was in allen Gemeinden und bei allen Sammelfraktionen stichprobenweise erfolgt“ teilt Zettner weiter mit. „Sind Abfälle und Wertstoffe nicht richtig sortiert, der Bioabfall beispielsweise in Kunststofftüten verpackt, hat jeder Müllwerker das Recht und die Pflicht, eine falsch befüllte Tonne ungeleert stehen zu lassen.“
 
Als sogenannter öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist der Abfallwirtschafts-betrieb Auftraggeber für die Einsammlung von Bioabfall, Restmüll und Altpapier. Die Grundlagen für die Abfalleinsammlung und -sortierung stehen in der Abfallwirt-schaftssatzung, die jedes Jahr vom Kreistag beschlossen wird.  „Sollte ein Tonnennutzer ein Anliegen bezüglich der Bereitstellung, der Befüllung oder der Leerung haben, kann er sich direkt mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb in Verbindung setzen, dort sind die richtigen Ansprechpartner erreichbar. Wir finden immer eine Lösung“, betont Karin Zettner.
 
Die Kundenberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes ist unter der Rufnummer 07222 381-5555 oder per E-Mail awb(at)landkreis-rastatt.de erreichbar.

Unsere Abfall-App erinnert Sie an alle Abfuhrtermine

Nach oben