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Pressemitteilung / News

Abgabe von Weihnachtsbäumen nach den Feiertagen


Weihnachtsbaumentsorgung

Der AWB macht darauf aufmerksam, dass die Sammelstellen bei den Bodenaushubdeponien Durmersheim und Gernsbach vom 23. Dezember 2019 bis einschließlich 6. Januar 2019 und die Entsorgungsanlage am 24. und am 31. Dezember nicht zur Verfügung stehen.
 
Einige Städte und Gemeinden im Landkreis betreiben eigene Sammelplätze für Grünabfälle, bei denen die ausgedienten Weihnachtsbäume ebenfalls abgegeben werden können. Darüber hinaus gibt es weitere Angebote, beispielsweise von Vereinen oder anderen Einrichtungen, die eine Abolung der Bäume organisieren. Es wird empfohlen, in den Stadt- und Gemeindeanzeigern auf ortsspezifische Angebote zu schauen.
 
Egal, welchen Weg der Weihnachtsbaum zur Kompostierung nimmt, ist darauf zu achten, dass der Weihnachtsschmuck vollständig entfernt ist. Der Schmuck ist biologisch nicht oder nur sehr langsam abbaubar, und er kann Schadstoffe enthalten, welche die weitere Behandlung behindern.
 
Grobe Äste und die Stämme zersägter Weihnachtsbäume dürfen nicht in die Biotonne geworfen werden. Für die Behandlung dieses groben und holzigen Materials ist die Bioabfallvergärungsanlage, in der die Bioabfälle der braunen Tonnen bearbeitet werden, nicht ausgelegt. Geringe Mengen an Tannenzweigen ohne Schmuck und ohne andere Störstoffe können dagegen über die Biotonne entsorgt werden, so die Mitteilung des Abfallwirtschaftsbetriebes.

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