Gebühren Gelbe Tonne
Die Kosten für die Erfassung und Verwertung der Verpackungsmaterialien werden von den jeweils zugelassenen Dualen Systemen den Herstellern berechnet und somit auf den Kaufpreis der verpackten Ware umgelegt.
Der Landkreis beteiligt sich lediglich für die Miterfassung der stoffgleichen Nichtverpackungen an den Einsammel- und Verwertungskosten. Dieser Anteil in Höhe von 16% wird in die Abfallgebühren eingerechnet.