Tonnen im Herbstlaub

Einwohnergleichwerte

Mindestbehältervolumen Restabfallbehälter Gewerbe


Für die Abfuhr von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen muss in jedem Geschäfts- und Gewerbebetrieb ein angemessenes Behältervolumen, mindestens jedoch ein Restmüllbehälter mit einem Mindestbehältervolumen von 10 Liter je Einwohnergleichwert vorhanden sein.

Berechnung Mindestbehältervolumen:

Einwohnergleichwert x Anzahl Beschäftigte x 10 Liter = Mindestbehältervolumen

Die Einwohnergleichwerte berechnen sich wie folgt:

Branche/Institution/Betrieb Berechnungsgröße Einwohnergleichwert
Industrie, Handwerk und übrige Gewerbe je Beschäftigten 0,5
Lebensmitteleinzel- und Großhandel je Beschäftigten 2
sonstiger Einzel- und Großhandel je Beschäftigten 0,5
Gaststättenbetriebe, die nur als Schankwirtschaft konzessioniert sind, Eisdielen je Beschäftigten 2
Speisewirtschaften, Imbissstuben je Beschäftigten 4
Beherbergungsbetriebe je 4 Betten 1
öffentl. Verwaltung, Geldinstitute, Verbände, Krankenkassen, Versicherungen, selbstständig Tätige der freien Berufe, selbstständige Handels-, Industrie- und Versicherungsvertreter je 3 Beschäftigte 1
Schulen, Kindergärten je 10 Schüler/Kinder 1
Krankenhäuser, Kliniken und ähnliche Einrichtungen je Platz 1

Beschäftigte im Sinne dieser Satzung sind alle im Betrieb Tätigen (z.B. Arbeitnehmer, Unternehmer, mithelfende Familienangehörige, Auszubildende) einschließlich Zeitarbeitskräfte. Beschäftigte, die weniger als die Hälfte der branchenüblichen Arbeitszeit beschäftigt sind (Teilzeitbeschäftigte), werden bei der Berechnung zu einem Viertel berücksichtigt.

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