Mindestbehältervolumen Restabfallbehälter Gewerbe
Für die Abfuhr von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen muss in jedem Geschäfts- und Gewerbebetrieb ein angemessenes Behältervolumen, mindestens jedoch ein Restmüllbehälter mit einem Mindestbehältervolumen von 10 Liter je Einwohnergleichwert vorhanden sein.
Berechnung Mindestbehältervolumen:
Einwohnergleichwert x Anzahl Beschäftigte x 10 Liter = MindestbehältervolumenDie Einwohnergleichwerte berechnen sich wie folgt:
Branche/Institution/Betrieb | Berechnungsgröße | Einwohnergleichwert |
---|---|---|
Industrie, Handwerk und übrige Gewerbe | je Beschäftigten | 0,5 |
Lebensmitteleinzel- und Großhandel | je Beschäftigten | 2 |
sonstiger Einzel- und Großhandel | je Beschäftigten | 0,5 |
Gaststättenbetriebe, die nur als Schankwirtschaft konzessioniert sind, Eisdielen | je Beschäftigten | 2 |
Speisewirtschaften, Imbissstuben | je Beschäftigten | 4 |
Beherbergungsbetriebe | je 4 Betten | 1 |
öffentl. Verwaltung, Geldinstitute, Verbände, Krankenkassen, Versicherungen, selbstständig Tätige der freien Berufe, selbstständige Handels-, Industrie- und Versicherungsvertreter | je 3 Beschäftigte | 1 |
Schulen, Kindergärten | je 10 Schüler/Kinder | 1 |
Krankenhäuser, Kliniken und ähnliche Einrichtungen | je Platz | 1 |
Beschäftigte im Sinne dieser Satzung sind alle im Betrieb Tätigen (z.B. Arbeitnehmer, Unternehmer, mithelfende Familienangehörige, Auszubildende) einschließlich Zeitarbeitskräfte. Beschäftigte, die weniger als die Hälfte der branchenüblichen Arbeitszeit beschäftigt sind (Teilzeitbeschäftigte), werden bei der Berechnung zu einem Viertel berücksichtigt.