Mann mit verschiedenen Plastiktüten

Verbot von Plastiktüten

Bundeskabinett beschließt Verbot von Plastiktüten


Das Bundeskabinett hat ein Verbot von Plastiktüten auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Plastiktüten mit einer Wandstärke unter 50 Mikrometer künftig verboten werden. Ausnahmen gibt es für sogenannte Hemdchenbeutel, da deren Verbot derzeit eher zu mehr als zu weniger Verpackungsabfällen führen würde.

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Das gesetzliche Verbot soll den positiven Trend beim Verbrauch von leichten Kunststofftragetaschen in Deutschland und damit den Erfolg der im Jahr 2016 geschlossenen Vereinbarung zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Handel konsequent fortsetzen. Derzeit werden in Deutschland jährlich pro Kopf immer noch ca. 20 Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern verbraucht.

Ausgenommen von dem Verbot sind bestimmte sehr leichte Kunststofftragetaschen (Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern), die im Handel von Verbraucherinnen und Verbrauchern insbesondere für den Transport von losem Obst und Gemüse verwendet werden. Ein Verbot dieser sogenannten „Hemdchenbeutel“ bzw. „Knotenbeutel“ würde zu einer vermehrten Nutzung aufwendigerer Verpackungen führen.
An Stelle von leichten Kunststofftragetaschen sollen sinnvollerweise Mehrweg-Taschen aus Kunststoff und Polyester verwendet werden. Je häufiger sie benutzt werden, desto umweltfreundlicher werden sie.

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