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Informationen zur Entsorgung

Nachtspeicherheizgeräte

Wo können Nachtspeicherheizgeräte im Landkreis Rastatt entsorgt werden?

Nachtspeicherheizgeräte, die aus privaten Haushaltungen im Landkreis Rastatt stammen, werden bei der Sammelstelle für Elektrogeräte auf der Entsorgungsanlage „Hintere Dollert“ in Gaggenau-Oberweier angenommen. Bei den anderen Sammelstellen können diese nicht abgegeben werden.
 
Es gelten dort für die Annahme der Geräte folgende Bedingungen:

  • 1. Die Nachtspeicherheizgeräte müssen als Ganzes (nicht auseinandergebaut) angeliefert werden.
  • 2. Alle Schlitze und Lüftungsbereiche müssen mit stabilem Gewebeklebeband dicht abgeklebt sein.
  • 3. Die Geräte müssen unter Angabe der Herkunft, Stückzahl und Größe vor der Anlieferung beim Abfallwirtschaftsbetrieb angemeldet werden (Telefon 07222 381-5510).
  • 4. Die Geräte sind bei der Sammelstelle vom Anlieferer auf die dafür vorgesehenen Paletten abzuladen. Für das Transportieren zur Sammelstelle und das dortige Abladen ist der Anlieferer selbst zuständig.

Unter den genannten Rahmenbedingungen können Nachtspeicherheizgeräte gebührenfrei abgegeben werden. Nachtspeicherheizgeräte aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen werden nicht angenommen.

Welche schadstoffhaltigen Bestandteile können Nachtspeicherheizgeräte beinhalten?

  • Asbest
    In Nachtspeicherheizgeräten, die vor 1984 gebaut wurden, sind in der Regel asbesthaltige Bauteile verwendet worden. Asbest wurde in Kernsteinträgern, Kernabdeckplatten, Dichtungen und Isolierungen verwendet.

    Bei einem vorschriftsmäßigen Betrieb des Gerätes ist die Gefahr gering, dass Asbestfasern in die Raumluft abgegeben werden. Problematisch wird es, wenn Geräte defekt sind und unsachgemäß zerlegt werden. In diesem Fall können Asbestfasern z.B. durch Aufwirbeln von im Gerät angesammelten Stäuben oder durch mechanische Beanspruchung von asbesthaltigen Bauteilen in die Raumluft freigesetzt werden. Darum auf keinen Fall Speicherheizgeräte, die asbesthaltige Bauteile beinhalten, selbst zerlegen! Ob ein Speicherheizgerät asbesthaltige Bauteile beinhaltet, kann beim einschlägigen Elektrohandwerk, den Energieversorgern (z.B. Stadtwerke) unter Angabe von Herstellerfirma und Typ (siehe Typenschild am Gerät) der Geräte erfragt werden.
  • Chromat in Speichersteinen
    Auch Geräte ohne asbesthaltige Bauteile dürfen nur mit besonderen Auflagen entsorgt werden. Sind Nachtspeicherheizgeräte mit asbesthaltigen Bauteilen schon beim Zerlegen besonders zu behandeln, gilt das für die Beseitigung der Speichersteine bei allen Geräten. Je nach Art der verwendeten Wärmespeichersteine können nach längerem Betrieb im Stein vorhandene unschädliche Chromverbindungen zu giftigem Chrom(VI)-Oxid umgewandelt werden. Betroffen sind Kernsteine, die aus Magnesit oder Forsterit bestehen.

    Auf den eigentlichen Betrieb des Gerätes haben diese chemischen Abläufe keinen Einfluss. Auch geht davon keine Gefahr für den Nutzer aus. Lediglich beim Beseitigen der Wärmespeichersteine ist dies von Bedeutung, da Chrom(VI)-Oxid wasserlöslich und giftig ist. Bei Untersuchungen von Speichersteinen wurden derart hohe Chromwerte festgestellt, dass selbst ein Ablagern auf einer Hausmülldeponie nicht zulässig war. Würden solche Steine beispielsweise auf einer Bauschuttdeponie abgelagert, kann dieser Schadstoff ins Grundwasser gelangen. Beim Zerlegen von Geräten sollte ein direkter Hautkontakt mit solchen Speichersteinen vermieden werden.
  • Künstliche Mineralfasern (Mineralwolle)
    Vor dem Jahr 2000 hergestellte Mineralwolle kann aufgrund der Lungengängigkeit der Fasern auch als krebserregend eingestuft werden. Ist dieses Dämm-Material in Nachtspeicherheizgeräten verarbeitet, ist beim Zerlegen auch wegen dieses Materials besondere Vorsicht geboten.
  • PCB-haltige Bauteile
    In Geräten, die vor 1989 hergestellt wurden, können elektrische Bauteile noch PCB (Polychlorierte Biphenyle) enthalten.

Was tun, wenn das Gerät zu sperrig ist und vor Ort zerlegt werden muss?

Aufgrund der vielen, besonders in älteren Nachspeicherheizgeräten verarbeiteten Schadstoffe, ist es ratsam, nur Fachbetriebe mit dem Zerlegen der Geräte zu beauftragen. Erste Ansprechpartner für diese Arbeiten sind die Fachbetriebe des Elektrohandwerks. Geräte, die asbesthaltige Bauteile beinhalten, bitte nur durch dafür zertifizierte Fachbetriebe demontieren lassen.

Die Entsorgungsmöglichkeiten für zerlegte Nachtspeicherheizgeräte bitte vorab mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb klären.

 

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Telefon 07222 381-5555
Telefax 07222 381-5599
E-Mail: awb@landkreis-rastatt.de

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