Mineralwolleabfälle

Stäube von alter Glas- und Steinwolle stehen ebenfalls im Verdacht, Krebserkrankungen hervorrufen zu können. Sowohl an den Umgang mit diesen Materialien als auch an deren Entsorgung sind daher besondere Anforderungen gestellt.
Wenn gefährliche Abfälle im Sinne des § 41 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) entsorgt werden sollen (Abfallschlüssel mit * am Ende), sind Nachweise gemäß der Vorgaben der Nachweisverordnung (NachwV) zu führen. Weitere Infos: Nachweis