Empfänger der Gebührenbescheide sind Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen und Gewerbebetriebe. Mit den Bescheiden erfolgt die Abfallgebühren-Endabrechnung für 2011 und gleichzeitig die Vorauszahlung für 2012. Nachberechnungen für das vergangene Jahr ergeben sich insbesondere aus den über die neun Mindestleerungen hinaus in Anspruch genommenen Leerungen der Restabfallbehälter. Die zuständige Sachgebietsleiterin beim Abfallwirtschaftsbetrieb, Karin Zettner, informiert zusätzlich darüber, dass Änderungen bei der Anzahl oder Größe der Gefäße, die in den letzten beiden Wochen durchgeführt wurden, im Jahresgebührenbescheid noch keine Berücksichtigung finden konnten. Die betroffenen Kunden erhalten in den nächsten Tagen einen entsprechenden Änderungsbescheid.
Die neuen Kunden aus Rastatt, Ötigheim und Steinmauern erhalten erstmals Gebührenbescheid vom Abfallwirtschaftsbetrieb
Erstmals erhalten auch die neuen Kunden aus Rastatt, Ötigheim und Steinmauern den Abfallgebührenbescheid vom Abfallwirtschaftsbetrieb, auf dem die Vorauszahlungen für 2012 berechnet werden. Für Restabfallbehälter sind dies die Grundgebühren mit den neun Mindestleerungen und für die Biotonnen die Behälterjahresgebühr. Auf der Rückseite des Abfallgebührenbescheides sind die angemeldeten Restabfallbehälter und Biotonnen mit der entsprechenden Behälternummer aufgeführt. Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet in diesem Zusammenhang darum, die im Abfallgebührenbescheid aufgeführten Behälternummern mit denen der genutzten Behälter zu vergleichen, um die richtige Zuordnung sicherzustellen (graue Tonne- Nummer auf dem seitlichen Aufkleber, Biotonne – Nummer auf dem Deckel). Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Änderungen bei der Anzahl oder Größe der Gefäße, die in den letzten beiden Wochen durchgeführt wurden, im Jahresgebührenbescheid noch keine Berücksichtigung finden konnten. Die betroffenen Kunden erhalten in den nächsten Tagen einen entsprechenden Änderungsbescheid.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist auch auf seinen Online-Behälterdienst hin, der über www.awb-landkreis-rastatt.de aufgerufen werden kann. Die Anmeldedaten finden sich auf dem Gebührenbescheid. Damit kann beispielsweise die Anzahl der genutzten Leerungen abgefragt werden. Den Abfallgebührenbescheiden der neuen Kunden aus Rastatt, Ötigheim und Steinmauern liegt eine Kundeninformation mit weiteren Erläuterungen zu diesem Thema bei.
Abschließend empfiehlt der Abfallwirtschaftsbetrieb, für telefonische Rückfragen nicht gleich nach Eingang der Gebührenbescheide zum Hörer zu greifen, sondern einige Tage verstreichen zu lassen. Erfahrungsgemäß kommt es in der ersten Woche nach der Zustellung bei Anrufen zu Wartezeiten, da alle Apparate der Kundenberatung besetzt sind.






