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Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Postfach 18 63
76408 Rastatt
Telefon 07222 381-5555
Telefax 07222 381-5599
Abfallwirtschaftsatzung
Die Abfallwirtschaftssatzung regelt auf kommunaler Ebene alle Belange der Abfallentsorgung. Insbesondere sind sämtliche Gebühren, die der Abfallwirtschaftsbetrieb im Bereich der Abfallentsorgung erhebt, darin verbindlich festgelegt.
Download: Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Rastatt (108 KB)
Inhalt der Abfallwirtschaftssatzung
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1 Abfallvermeidung und -verwertung
§ 2 Entsorgungspflicht
§ 3 Mitwirkung der Städte und Gemeinden
§ 4 Anschluss- und Benutzungszwang, Überlassungspflicht
§ 5 Ausschluss von der Entsorgungspflicht
§ 6 Begriffsbestimmungen, Abfallarten
§ 7 Zuordnung der Abfallarten nach Entsorgungswegen
§ 8 Anforderungen an die Überlassung von Abfällen
§ 9 Auskunfts- und Nachweispflicht, Duldungspflichten
II. EINSAMMELN UND BEFÖRDERN DER ABFÄLLE
§ 10 Formen des Einsammelns und Beförderns
§ 11 Bereitstellung der Abfälle
§ 12 Getrenntes Einsammeln von Abfällen zur Verwertung
§ 13 Getrenntes Einsammeln von schadstoffbelasteten Abfällen aus privaten Haushaltungen und von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
§ 14 Abfuhr von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen
§ 15 Zugelassene Abfallbehälter, Behälterzuteilung
§ 16 Durchführung der Abfuhr
§ 17 Abfuhr sperriger Abfälle
§ 18 Garten und Parkabfälle
§ 19 Durchsuchung des Abfalls, Eigentumsübergang
III. ENTSORGUNG DER ABFÄLLE
§ 20 Abfallentsorgungsanlagen
§ 21 Umfang der Beseitigungspflicht auf Bodenaushubdeponien
§ 22 Benutzung der Entsorgungsanlagen durch Selbstanlieferer
IV. HÄRTEFÄLLE
§ 23 Befreiungen
V. BENUTZUNGSGEBÜHREN
§ 24 Grundsatz, Umsatzsteuer
§ 25 Gebührenschuldner
§ 26 Erklärungspflichten
§ 27 Schätzung
§ 28 Bemessungsgrundlagen
§ 29 Benutzungsgebühren für die Entsorgung von Abfällen, die der Landkreis einsammelt
§ 30 Benutzungsgebühren für Selbstanlieferer
§ 31 Festsetzung, Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld
§ 32 Ende der Gebührenpflicht und Gebührenerstattung
VI. ABGABENRECHTLICHE BESTIMMUNGEN
§ 33 Pflicht zur Überlassung der Abfälle
§ 34 Abgabe für die Entsorgung der von den Gemeinden n. § 2 Abs. 5 eingesammelten Abfälle
§ 35 Abgabeschuldner, Entstehung und Fälligkeit der Abgabenschuld
VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 36 Ordnungswidrigkeiten
§ 37 Inkrafttreten der Änderungssatzung





