Abfallwirtschaftsbetrieb versendet die Jahresbescheide 2010 – Nach sechs Jahren Stabilität steigen die Abfallgebühren
21.01.2010
(awb) Am Donnerstag, dem 28. Januar 2010, werden die Jahresbescheide für die Abfallbehältergebühren versandt, teilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt mit. Diese Mitteilung gilt für die Städte und Gemeinden, in denen der Abfallwirtschaftsbetrieb für das Einsammeln der Abfälle zuständig ist, also nicht für die Städte Bühl und Rastatt sowie für die Gemeinden Ötigheim und Steinmauern. Dort gelten eigene Regelungen.
Empfänger der Gebührenbescheide sind Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen und Gewerbebetriebe. Mit den Bescheiden erfolgt die Abfallgebühren-Endabrechnung für 2009 und gleichzeitig die Vorauszahlung für 2010. Nachberechnungen ergeben sich insbesondere aus den über die neun Mindestleerungen hinaus in Anspruch genommenen Leerungen.
Nach sechs Jahren musste der Abfallwirtschaftsbetrieb die Gebühren in seinem Zuständigkeitsbereich erstmals wieder leicht erhöhen. In den vergangenen Jahren konnten die Steigerungen der Einsammel- und Entsorgungskosten sowie der Mehrwertsteuer durch noch vorhandene Überschüsse aufgefangen werden. Die Finanz- und Wirtschaftskrise mit den Rückgängen der Altpapier-Verwertungserlöse hat sich zusätzlich negativ ausgewirkt, so dass eine Gebührenanpassung trotz aller Sparbemühungen nicht zu vermeiden war.
Die Mitarbeiterinnen der Gebührenveranlagung machen auf eine Änderung bei den Gebührenbescheiden aufmerksam. Aufgrund der Umstellung auf ein neues Buchhaltungsverfahren ist das Buchungszeichen durch eine Kundennummer ersetzt worden. Die Kundennummer, in der sich ein Teil des bisherigen Buchungszeichens wiederfindet, besteht aus zweimal sieben Ziffern, die durch einen Schrägstrich getrennt sind. Sie ist bei Zahlungen sowie Fragen vollständig anzugeben.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist auch auf seinen Online-Behälterdienst hin, der über www.awb-landkreis-rastatt.de aufgerufen werden kann. Die Anmeldedaten finden sich auf dem Gebührenbescheid. Da der Zugangscode mit jedem Jahresbescheid neu vergeben wird, lässt sich der Service wie das Aufrufen der genutzten Leerungen, das Erteilen einer Einzugsermächtigung oder das Ändern von Bankverbindungen nur mit den neuen Anmeldedaten nutzen.
Abschließend empfiehlt der Abfallwirtschaftsbetrieb, für telefonischen Rückfragen nicht gleich nach Eingang der Gebührenbescheide zum Hörer zu greifen, sondern einige Tage verstreichen zu lassen. Erfahrungsgemäß kann es in der ersten Woche nach der Zustellung zu Wartezeiten kommen, da alle Leitungen besetzt sind.
Links zum Thema:
Gebühren
Erläuterungen zum Gebührenbescheid
|