Grüne Tonne - Beistellgut soll die Ausnahme bleiben und darf nicht zu sperrig sein
11.09.2009
(awb) Regelmäßig wird beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt gemeldet, dass neben der grünen Tonne bereitgestellte Kartons vom Einsammelunternehmen nicht mitgenommen wurden. Erfahrungsgemäß liegt dies daran, das sie zu sperrig waren.
Bei den für die Einsammlung meist eingesetzten Seitenladerfahrzeugen befindet sich die Einfüllöffnung oben am Fahrzeug. Der Fahrer hat daher keine Möglichkeit, Papier oder Kartonagen von Hand in diese Öffnung zu laden. Beistellgut muss aus diesem Grund so gebündelt sein, dass es aufgrund seiner Abmessungen in die grüne Tonne passt. Der Fahrer des Sammelfahrzeuges kann dann nach der Leerung des Behälters diesen mit dem Beistellgut füllen und noch einmal leeren.
Kartons als Beistellgut neben der grünen Tonne sollten aber die Ausnahme bleiben, hebt die Kundenberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes hervor. Wem die grüne Tonne regelmäßig zu klein ist, wird empfohlen, einen größeren oder zusätzlichen Behälter zu bestellen. Sperrige Kartons aus dem Haushaltsbereich können außerdem selbst bei der Sortieranlage in Bietigheim und der Umladestation in Bühl angeliefert und kostenfrei abgegeben werden.
Links zum Thema:
Informationen zum grünen Altpapierbehälter
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