Verwertbaren Bauschutt nicht nach Oberweier bringen
08.09.2009
(awb) Am 16. Juli 2009 sind auf den Deponien im Landkreis Rastatt bei der Entsorgung von Bodenaushub und Bauschutt einige Änderungen in Kraft getreten, teilt der Abfallwirtschaftsbetrieb mit. Seither darf auf den Bodenaushub- und Bauschuttdeponien in Bühl-Balzhofen, Durmersheim und Gernsbach nur noch unbelasteter Bodenaushub abgelagert werden.
Für kleine Anlieferungen von nicht verwertbarem Bauschutt aus dem privaten Bereich sind jedoch auf den Bodenaushubdeponien Bühl-Balzhofen, Durmersheim und Gernsbach sowie bei der ehemaligen Deponie in Rastatt jeweils Container aufgestellt. Der Bauschutt wird in den Containern gesammelt und dann zur Ablagerung auf die Hausmülldeponie „Hintere Dollert“ in Gaggenau-Oberweier transportiert. Das Gewicht der angelieferten Kleinmengen darf 2,5 Tonnen nicht übersteigen. Als Beispiele für nicht verwertbaren Bauschutt werden in der Mitteilung Glasbausteine, Gipsdielen, Gipskartonplatten, Leichtbausteine sowie überlagerte Zement- und Klebersäcke genannt. Die Gebühr für diesen Bauschutt zur Deponierung beträgt 90,00 € je Tonne.
Dagegen ist so genannter Bauschutt zur Verwertung weiterhin ausschließlich bei der Firma BWG auf dem Gelände der Deponien in Bühl-Balzhofen und Gernsbach, der ehemaligen Deponien in Rastatt und Sinzheim sowie bei der Firma BRG auf dem Gelände der Deponie in Durmersheim anzuliefern. Als Beispiele für Bauschutt zur Verwertung, für recycelbaren Bauschutt also, listet der Abfallwirtschaftsbetrieb unter anderem Backsteine, Betonziegel und Tonziegel, Betonbruch, Schotter und Ziegelsteine auf. Dieser verwertbare Bauschutt wird bei der Entsorgungsanlage „Hintere Dollert“ in Gaggenau-Oberweier nicht angenommen.
Über die Möglichkeiten der Entsorgung von Bau- und Renovierungsabfällen informiert das neu aufgelegte Faltblatt „Bau und Renovierungsabfälle – wohin?“ umfassend. Es liegt in den Rathäusern aus und ist beim Landratsamt erhältlich, teilt der Abfallwirtschaftsbetrieb abschließend mit.
Links zum Thema:
Informationen zu Bau- und Renovierungsabfällen
Faltblatt Bau und Renovierungsabfälle – wohin?
|